HRB 137224: Vescore Deutschland GmbH, München, Leopoldstr. 8-10, 80802 München. Die Verschmelzung wurde am 25.07.2017 wirksam.
HRB 137224: Vescore Deutschland GmbH, München, Leopoldstr. 8-10, 80802 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 14.03.2017 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2017 mit der Vontobel Asset Management S.A.. mit dem Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxemburg, B78142) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 137224: Vescore Deutschland GmbH, München, Leopoldstr. 8-10, 80802 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bidstrup, Hans-Christian, Bad Soden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 137224: Vescore Deutschland GmbH, München, Leopoldstr. 8-10, 80802 München. Die Gesellschaft hat am 15.03.2017 den Verschmelzungsplan über ihre Verschmelzung mit der Vontobel Asset Management S.A., eine Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg, 2-4. rue Jean l´Aveugle L-1148 Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxemburg B 78142) eingereicht. Weil die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, ist den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft nach deutschem Recht (§ 122 j UmwG) Sicherheit zu leisten, soweit die Gläubiger nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird und wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122 d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Nach luxemburgischen Recht können die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderung vor der Veröffentlichung des gemäß Artikel 273ter LGG veröffentlichten Protokolls der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft entstanden sind, gemäß Artikel 268 LGG innerhalb einer zweimonatigen Frist bei dem Vorsitzenden Richter des Bezirksgerichtes (tribunal d´arrondissement), in dessen Bezirk die übertragende Gesellschaft ihren Sitz hat, die Bestellung von Sicherheiten für fällige oder nicht fällige Forderungen beantragen, wenn glaubhaft bewiesen werden kann, dass die Verschmelzung ein Risiko für den Bestand der Forderung darstellt und die betreffende Gesellschaft keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt hat. Ausführliche Informationen über das Verfahren zur Ausübung der Rechte der Gläubiger, können kostenlos beim Sitz der Vontobel Asset Management S.A. gemäß Artikel 262 (2) c) LGG sowie bei der Vescore Deutschland GmbH, Leopoldstr. 8-10, D 80802 München angefordert werden.
HRB 137224: Vescore Deutschland GmbH, München, Leopoldstr. 8-10, 80802 München. Bestellt: Geschäftsführer: Bidstrup, Hans-Christian, Bad Soden, * ‒.‒.‒‒.
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