Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Prokura erloschen:
Kinkel, Johannes, Bad Laasphe, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.12.2023
Grün
b)
Fall 6 |
5 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Kinkel, Johannes, Bad Laasphe, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.10.2023
Gleim
b)
Fall 5 |
HRA 5121: Viessmann Real Estate GmbH & Co. KG, Battenberg (Eder), Birkenried 1, 35088 Battenberg (Eder). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Rossini, Laura, Peine, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5121: Viessmann Real Estate GmbH & Co. KG, Battenberg (Eder), Birkenried 1, 35088 Battenberg (Eder). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Wölfel, Julian, Marburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5121: Viessmann Real Estate GmbH & Co. KG, Battenberg (Eder), Birkenried 1, 35088 Battenberg (Eder). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens (insbesondere Bereich Real Estate) der Viessmann Werke GmbH & Co KG mit Sitz in Allendorf (Eder) (Amtsgericht Marburg, HRA 3389) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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