Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
29 |
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a)
07.09.2023
Henke
b)
Beteiligt:
Amtsgericht Tostedt
HRA 202920 |
HRB 201026: SG Bau Beteiligungsgesellschaft mbH, Buxtehude, Lange Straße 2, 21614 Buxtehude. Neue Geschäftsanschrift: Am Siedenkamp 28, 21640 Bliedersdorf.
HRB 201026: SG Bau Beteiligungsgesellschaft mbH, Buxtehude, Lange Straße 2, 21614 Buxtehude. Bestellt als Geschäftsführer: Götsch, Klaus, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Nicht mehr Geschäftsführer: Heidtmann, Stefan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201026: SG Bau Beteiligungsgesellschaft mbH, Buxtehude, Lange Straße 2, 21614 Buxtehude. Prokura erloschen: Klintworth, Marion, Ahlerstedt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201026: SG Bau Beteiligungsgesellschaft mbH, Buxtehude, Lange Straße 2, 21614 Buxtehude. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 mit der An der Mühlenau Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Buxtehude (Amtsgericht Tostedt HRB 207952) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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