GnR 242: Volksbank Kempen-Grefrath eG, Kempen (Burgstraße 8, 47906 Kempen). Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.
GnR 242: Volksbank Kempen-Grefrath eG, Kempen (Burgstraße 8, 47906 Kempen). Die Vertreterversammlung vom 17.06..2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2(Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), §23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung). § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), §§ 36,36 a, 36 b, 36 c (Teilnahme der Verbände), § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen und Immobilien; i) der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Vermietung von Immobilien. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden, soweit gesetzlich oder in der Satzung nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft, der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht sowie die in § 325 HGB genannten Unterlagen werden nur im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht. Sind die Bekanntmachungen auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft nicht möglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans durch die Vertreterversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Vertreter in Textform einberufen. Die übrigen Bekanntmachungen erfolgen bis zur Bestimmung eines anderen Bekanntmachungsorgans im Bundesanzeiger.
GnR 242: Volksbank Kempen-Grefrath eG, Kempen (Burgstraße 8, 47906 Kempen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dellen, Markus, Nettetal, * ‒.‒.‒‒; Rathmackers, Michel, Grefrath, * ‒.‒.‒‒.