GnR 590046: Volksbank Krautheim eG, Krautheim, Götzstraße 31, 74238 Krautheim. Nachschusspflicht aufgehoben durch Satzungsänderung vom 10.12.2020. Ab 01.01.2022 keine Nachschusspflicht.
GnR 590046: Volksbank Krautheim eG, Krautheim, Götzstraße 31, 74238 Krautheim. Die Vertreterversammlung vom 29.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 21 (Organkredite), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 29 (Versammlungsleitung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), § 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen und Immobilien; i) der Erwerb sowie ggf. die Erschließung, die Bebauung (sofern hierdurch im Einzelfall die Veräußerbarkeit verbessert wird), die Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Erwerb von Beteiligungen entsprechend § 1 Abs. 2 GenG.
GnR 590046: Volksbank Krautheim eG, Krautheim, Götzstraße 31, 74238 Krautheim. Die Vertreterversammlung vom 10.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 21 (Organkredite), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), § 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 29 (Versammlungsleitung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an der Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Vertreterversammlung), § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Vermittlung von Einlagen; c) die Gewährung und Vermittlung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen und Immobilien; j) der Erwerb sowie ggfs. die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Erwerb von Beteiligungen entsprechend § 1 Abs. 2 GenG.