GnR 130009: Volksbank Solling eG, Hardegsen, Vor dem Tore 10, 37181 Hardegsen. keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: keine Nachschusspflicht. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 130009: Volksbank Solling eG, Hardegsen, Vor dem Tore 10, 37181 Hardegsen. Die Vertreterversammlung vom 22.09.2021 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 12 (Pflichten der Mitglieder), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung ), 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), 40 (Nachschusspflicht) und 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und mit ihr u.a. die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung und Vermittlung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen und Immobilien; (3)Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4)Die Ausdehung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.