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c)
Die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung
von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
g) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen,
Immobilien, Reisen, Energie
und
Telekommunikationsdienstleistungen;
i) der Erwerb, die Veräußerung sowie die
Erschließung von Grundstücken;
j) die Erbringung von Dienstleistungen in
den folgenden Bereichen:
Hausmeisterservice, Büroservice,
Telefonservice, Hausverwaltung,
Energieberatung und
Gutachtenerstellung. |
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a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 19.06.2025
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand) und mit ihr die Änderung
des Unternehmensgegenstandes, in § 15
(Vertretung) und mit ihr die Änderung der
Vertretungsregelung sowie weitere
Änderungen in §§ 3 (Erwerb der
Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 6 (Übertragung
des Geschäftsguthabens), 10
(Auseinandersetzung), 11 (Rechte der
Mitglieder), 16 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstands), 19 (Willensbildung), 21
(Organkredite), 22 (Aufgaben und Pflichten),
23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und
Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung),
26b (Wählbarkeit), 26d (Aktives Wahlrecht),
26f (Amtsdauer, Beginn und Ende des
Vertreteramtes), 27 (Frist und Tagesordnung),
28 (Einberufung und Tagesordnung), 33
(Abstimmungen und Wahlen), 35
(Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme
der Verbände), 40 (Nachschusspflicht, 42
(Jahresabschluss und Lagebericht) und 46
(Bekanntmachungen) und die Neueinfügung
der §§ 36a (Versammlung, hybride
Versammlung und Versammlung im
gestreckten Verfahren), 36b (Schriftliche oder
elektronische Mitwirkung an der
Beschlussfassung einer nur als
Präsenzveranstalung durchgeführten
Vertreterversammlung) und 36c (Teilnahme
von Aufsichtsratsmitgliedern an einer
Präsenzversammlung in Bild und Ton und
Übertragung der Vertreterversammlung in Bild
und Ton) beschlossen. |
a)
30.10.2025
Grabbe |