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Volkssolidarität Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V., Rudolstadt (VR 260193) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Stiftsgasse 17
07407 Rudolstadt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 260193
Amtsgericht: Rudolstadt
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Volkssolidarität Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V. aus Rudolstadt war im Handelsregister Rudolstadt unter der Nummer VR 260193 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Volkssolidarität Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Volkssolidarität Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 09.02.2015
Veränderung

VR 260193:Volkssolidarität Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V., Rudolstadt (Stiftsgasse 17, 07407 Rudolstadt). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Volkssolidarität Landesverband Thüringen e.V. wurde am 02.02.2015 in das Register dieses aufnehmenden Vereins (Amtsgericht Erfurt VR 160505) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 26.01.2015
Veränderung

VR 260193:Volkssolidarität Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V., Rudolstadt (Stiftsgasse 17, 07407 Rudolstadt). Der Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2013 sowie Beschluss seiner Kreisdelegiertenversammlung vom 12.12.2013 und Beschluss der Delegiertenversammlung des übernehmenden Vereins vom 08.11.2013 mit dem Volkssolidarität Landesverband Thüringen e.V. mit Sitz in Erfurt (Amtsgericht Erfurt VR 160505) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins.Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.