Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
24 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Falk, Thorsten, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Baum-Ceisig, Alexandra, Wolfsburg,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.04.2024
Bothe
b)
Fall 32 |
23 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Repke, Hagen, Wolfsburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.11.2022
Schütt
b)
Fall 29 |
HRB 100516: Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg, Major-Hirst-Straße 11, 38442 Wolfsburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2021 einen Teil ihres Vermögens, nämlich ihre gesamte Beteiligung an der Volkswagen Motorsport GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58417), sowie sämtliche Rechte, Pflichten und Rechtspositionen aus dem zwischen der Volkswagen Group Services GmbH und der Volkswagen Motorsport GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.05.2005, geändert und insgesamt neu gefasst am 30.04.2014, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100484) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 100516: Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg, Major-Hirst-Straße 11, 38442 Wolfsburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.07.2020 Teile ihres Vermögens (hier: Beteiligungen an der Carmeq GmbH und an der Volkswagen Infotainment GmbH sowie Rechte und Pflichten aus bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH (Amtsgericht Braunschweig HRB 205557) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Auf den Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrages wird verwiesen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 100516: Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg, Major-Hirst-Straße 11, 38442 Wolfsburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2020 und der Gesellschafterversammlung der Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH vom 10.07.2020 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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