Würth Solar GmbH & Co. KG, Schwäbisch Hall, Alfred-Leikam-Straße 25, 74523 Schwäbisch Hall. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
Würth Solar GmbH & Co. KG, Schwäbisch Hall, Alfred-Leikam-Straße 25, 74523 Schwäbisch Hall. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2013 die Aktiengesellschaft "Würth Solar Freiburg AG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 700133) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.