Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
9 |
|
|
|
|
b)
Auf Grund des Verschmelzungs-
vertrages vom 13.07.2023 und der
Zustimmungsbeschlüsse vom sel-
ben Tage wurde die EWEG Eu-
ropäische Windenergie-Entwick-
lungsgesellschaft mbH mit Sitz in
Husum (Amtsgericht Flensburg,
HRB 7650 FL) durch Übertragung
ihres Vermögens unter Auflösung
ohne Abwicklung als Ganzes auf
die Gesellschaft verschmolzen. |
a)
27.07.2023
Breese |
8 |
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b)
Geschäftsführer:
7.
Dr. Messer, Jan, * ‒.‒.‒‒, Bre-
men
mit der Befugnis die Gesellschaft mit
einem anderen Geschäftsführer oder
einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
Nicht mehr Geschäftsführer:
6. Meurer, Gabriel Josef |
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a)
19.12.2022
Jepsen |
HRB 8231 FL: WKN Turkey GmbH, Husum, Otto-Hahn-Str. 12-16, 25813 Husum. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die NordStrom Bioenergie GmbH mit Sitz in Husum (Amtsgericht Flensburg, HRB 6762 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8231 FL: WKN Turkey GmbH, Husum, Otto-Hahn-Str. 12-16, 25813 Husum. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die New Energy Association International GmbH mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 7814 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8231 FL: WKN Turkey GmbH, Husum, Otto-Hahn-Str. 12-16, 25813 Husum. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ukrainische Windenenergie Management GmbH mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 7849 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WEG Windenenergie-Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 5038 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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