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WSM Weidlich Solarmontagen GmbH, Ribnitz-Damgarten (HRB 8411)

Firmendaten

Anschrift
Waldweg 2
18311 Ribnitz-Damgarten
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 03821/7096901
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.wsm-solar.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2011
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 8411
Amtsgericht: Stralsund
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die WSM Weidlich Solarmontagen GmbH aus Ribnitz-Damgarten ist im Handelsregister Stralsund unter der Nummer HRB 8411 verzeichnet. Nach der Gründung am 16.12.2011 hat die WSM Weidlich Solarmontagen GmbH ihren Standort nicht geändert. Die WSM Weidlich Solarmontagen GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.10.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 27.04.2012
Neueintragung

WSM Weidlich Solarmontagen GmbH, Ribnitz-Damgarten, Waldweg 2, 18311 Ribnitz-Damgarten OT Tempel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2011. Geschäftsanschrift: Waldweg 2, 18311 Ribnitz-Damgarten OT Tempel. gewerbliche Dienstleistungen, insbesondere die Montage von Photovoltaikanlagen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weidlich, Lutz, Ribnitz-Damgarten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Weidlich, Lutz, Ribnitz-Damgarten OT Tempel, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Dienstleistungen Lutz Weidlich e.K. in Ribnitz-Damgarten OT Tempel (AG Stralsund HRA 2509) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.12.2011. Die Ausgliederung ist mit der am gleichen Tage erfolgen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

27.04.2012
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Lutz Weidlich
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 24.04.2012