Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Prokura erloschen:
Dieudonné, Francis, Strasbourg / Frankreich,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.07.2025
Peter
b)
Fall 11 |
HRB 41323: Weinkellerei Hechtsheim GmbH, Mainz-Hechtsheim, Rheinhessenstraße 25, 55129 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 6.461.577,00 EUR auf 7.461.577,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2022 hat eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 4.538.423,00 EUR auf nunmehr 12.000.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 12.000.000,00 EUR.
HRB 41323: Weinkellerei Hechtsheim GmbH, Mainz-Hechtsheim, Rheinhessenstraße 25, 55129 Mainz. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Nürnberg, 90411 Nürnberg, Geschäftsanschrift: Hahnenbalz 35, 90411 Nürnberg.
HRB 41323: Weinkellerei Hechtsheim GmbH, Mainz-Hechtsheim, Rheinhessenstraße 25, 55129 Mainz. Einzelprokura: Dieudonné, Francis, Strasbourg / Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Martin, Pascal, Weislingen / Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Schwunk, Matthias, Leichlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 41323: Weinkellerei Hechtsheim GmbH, Mainz-Hechtsheim, Rheinhessenstraße 25, 55129 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2018 mit der Binger St. Rochusberg Weinhandels-GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz - HRB 21078) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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