| 3 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Beshia, Shalva, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.11.2025
Dittberner
b)
Fall 4 |
| 2 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
c/o Wilmington Trust SP Services
(Frankfurt), Steinweg 3-5, 60313 Frankfurt
am Main |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Roßmeier, Elke, Rimbach (Odenwald),
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Herkle, Marcus, Neu-Isenburg, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Uhrmacher, Mario, Dreieich, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Kreuchauff, Catrin, Obertshausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.03.2025
Dittberner
b)
Fall 3 |
| 1 |
a)
Wendelstein 2025-1 UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
c/o TSI Services GmbH, Mainzer
Landstraße 61, 60329 Frankfurt am Main
c)
ist die Tätigkeit als Zweckgesellschaft
("SPV") für die Verbriefungstransaktion
Wendelstein 2025-1 eines deutschen
Kreditinstituts ("Portfoliolieferant"). Zu
diesem Zweck wird die Gesellschaft
insbesondere folgenden Tätigkeiten
nachgehen:
a)Erwerb von Forderungen und anderen
Vermögensgegenständen des
Portfoliolieferanten und Absicherung von
Forderungen und anderen
Vermögensgegenständen durch das SPV,
b)Finanzierung des Erwerbs und/oder der
Absicherung der unter (a) genannten
Vermögensgegenstände durch die
Emission von
Inhaberschuldverschreibungen und
anderen Instrumenten, durch die Aufnahme
von Darlehen und/oder durch jede andere
geeignete Maßnahme, und
c)Abschluss von Verträgen (einschließlich
des Abschlusses eines Zinsswaps und
eines Währungsswaps) im Zusammenhang
mit den oder als Hilfsgeschäft für die unter
(a) und (b) genannten Tätigkeiten.
Die Gesellschaft wird kein aktives
Management der erworbenen
Vermögensgegenstände unter
Ertragsgesichtspunkten betreiben oder
durch Dritte betreiben lassen. Die
Gesellschaft wird keine nach dem
Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen
Geschäfte betreiben. Die Gesellschaft wird
insbesondere nicht das Einlagengeschäft i.
S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des
Kreditwesengesetzes (KWG) betreiben; sie
wird sich über die Ausgabe von
Inhaberschuldverschreibungen
refinanzieren, die unter die entsprechende
Bereichsausnahme in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr.
1 KWG fallen (s. (b)) und sich evtl. ein
Darlehen von dem Portfoliolieferanten oder
einem dessen Konzern angehörenden
Unternehmen gewähren lassen, dessen
Rückzahlung mit evtl. Verlusten aus dem
übertragenen Forderungsportfolio
verrechnet werden soll (Erstverlustpuffer;
first loss piece); ebenso kann sie Darlehen
bei dazu berechtigten Kreditinstituten
aufnehmen und sich darüber hinaus auf die
Aufnahme von Darlehen beschränken, die
auf der Geberseite kein
tatbestandsmäßiges Betreiben des
Kreditgeschäftes im Inland darstellen.
Die Gesellschaft wird keinen Grundbesitz
erwerben. Die Gesellschaft wird keine
anderen Unternehmen verwalten, gründen,
erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die
Gesellschaft wird keine Beherrschungs-
oder Gewinnabführungsverträge oder
sonstigen Unternehmensverträge
abschließen. |
4.500,00 EUR |
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführerin:
Kreuchauff, Catrin, Obertshausen, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Uhrmacher, Mario, Dreieich, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2025 |
a)
17.02.2025
Dittberner
b)
Fall 1 |