Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Enslin, Marcel, Rosengarten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Beck, Thomas, Michelfeld, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Becker, Alexander, Mainhardt, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
21.05.2025
Eichelberger |
HRB 729888: Weroform GmbH, Schwäbisch Hall, Bruckäckerstraße 9, 74523 Schwäbisch Hall. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Brückäckerstraße 9, 74523 Schwäbisch Hall.
HRB 729888: Weroform GmbH, Schwäbisch Hall, Bruckäckerstraße 9, 74523 Schwäbisch Hall. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2 (Dauer, Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 729888: Weroform GmbH, Schwäbisch Hall, Bruckäckerstraße 9, 74523 Schwäbisch Hall. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Silvan, Mainhardt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 729888: Weroform GmbH, Schwäbisch Hall, Bruckäckerstraße 9, 74523 Schwäbisch Hall. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.09.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Haller Formholz GmbH", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 571268) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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