HRB 128042: Werttech GmbH, Dachau, Fraunhoferstr. 20a, 85221 Dachau. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 128042: Werttech GmbH, Dachau, Fraunhoferstr. 20a, 85221 Dachau. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Honisch, Michael, Karlsfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Werttech GmbH, Karlsfeld, Landkreis Dachau, Schwarzhölzlstraße 28, 85757 Karlsfeld.Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2009 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Dachau. Geschäftsanschrift: Fraunhoferstr. 20a, 85221 Dachau.
Werttech GmbH, Karlsfeld, Landkreis Dachau, Schwarzhölzlstraße 28, 85757 Karlsfeld.Die Ausgliederung wurde am 20.05.2009 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 93806).
Werttech GmbH, Weichs Ortsteil Ebersbach, Landkreis Dachau, Schwarzhölzlstraße 28, 85757 Karlsfeld.Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 17.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung der §§ 1 (Sitz), 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Karlsfeld, Landkreis Dachau. Geschäftsanschrift: Schwarzhölzlstraße 28, 85757 Karlsfeld. Neues Stammkapital: 42.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 23.04.2009 mit Nachtrag vom 12.05.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2009 und Beschluss des übertragenden Einzelkaufmannes vom 23.04.2009 dessen einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma Dipl.Ing. Michael Honisch Vertrieb Medizintechnik e.K. mit dem Sitz in Karlsfeld (Amtsgericht München HRA 93806) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.