Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
5 |
|
|
b)
Änderung zu Nr. 2:
Geschäftsführer:
Carstens-Sideo, Maike, * ‒.‒.‒‒,
Friedrichsgabekoog
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
|
a)
17.01.2025
Harms |
HRB 1493 ME: Westhof GmbH, Friedrichsgabekoog, Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog. Geschäftsführer: 2. Carstens, Maike, * ‒.‒.‒‒, Friedrichsgabekoog; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Westhof GmbH, FriedrichsgabekoogZum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog. Geschäftsanschrift: Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog, Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2009 ist der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft) geändert worden..
Westhof GmbH, Friedrichsgabekoog(Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.12.2006 als übertragende Gesellschaft im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme das gesamte operative Geschäft - mit Ausnahme - des unbeweglichen Vermögens auf die Westhof Bio-Gemüse GmbH & Co. KG (Amtsgericht Pinneberg, HRA 5057 PI) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..