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WiRA Projekt gGmbH, Berlin (HRB 271956 B)

Firmendaten

Anschrift
Wilhelminenhofstr. 44a
12459 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 271956 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die WiRA Projekt gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 271956 B verzeichnet. Nach der Gründung am 22.08.2024 hat die WiRA Projekt gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1)Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar die Förderung der folgenden gemeinnützigen Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 AO: 4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe 5. die Förderung von Kunst und Kultur 7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden 13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind 25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke (2) Die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke werden insbesondere erreicht durch die folgenden Maßnahmen, welche unentgeltlich bzw. zum Selbstkostenpreis erfolgen: 4. - Durchführung von Freizeit- und Bildungsprogrammen für Kinder und Jugendliche, wie Ferienlager, Nachhilfeprojekte, Jugendzentren und Workshops zur Förderung sozialer und beruflicher Kompetenzen. - Organisation von Freizeit- und Erholungsangeboten wie Ferienfreizeiten, Tagesausflügen und Zeltlagern. - Bildungs- und Lernförderung durch Nachhilfe- und Lernhilfeprogramme sowie Workshops zu Themen wie Medienkompetenz, IT und Programmierung. - Berufsorientierung und Ausbildungsförderung durch Berufswahlseminare, Bewerbungstrainings, Praktika und Mentoring-Programme. - Förderung sozialer Integration und Persönlichkeitsentwicklung durch soziale Trainingskurse, Konfliktbewältigungsworkshops und Unterstützung von Jugendgruppen. - Kulturelle und künstlerische Förderung durch Jugendbands, Tanzgruppen und Kunstworkshops. - Förderung sportlicher Aktivitäten durch Organisation von Turnieren und Bewegungskursen. - Gesundheitsförderung durch Präventionsprogramme und Angebote zur psychischen Gesundheit. - Sensibilisierungsmaßnahmen zur Bedeutung von regelmäßiger körperlicher Aktivität und Gesundheit. - Aufklärungskampagnen über die positiven Auswirkungen von Sport auf physische und psychische Gesundheit. - Partizipative Projekte durch Einbindung von Jugendlichen in Entscheidungsprozesse und Stadtteilgestaltungsprojekte. - Organisation von Seniorentreffs, Betreuungsdiensten, Mobilitätshilfen sowie kulturellen und sportlichen Aktivitäten für Senioren. - Unterhaltung, Erwerb, Anmietung, Betrieb bzw. Aufbau von Bildungs- und Beratungszentren sowie Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe (Jugend- bzw. Senioren-Freizeiteinrichtungen etc.). - Weiterbildung von Trägern der sozialen und integrativen Arbeit sowie deren Personal. 5. - Organisation und Durchführung von Kunstausstellungen, Theateraufführungen, musikalischen Veranstaltungen, Gesangvereinen/Chören, Konzerten, Ausstellungen von Gemälden und Literaturveranstaltungen. - Förderung und Unterstützung von Künstlern durch Workshops und Wettbewerbe. 7. - Durchführung von Bildungsprojekten und Seminaren für verschiedene Zielgruppen, von der frühkindlichen Bildung bis zur Erwachsenenbildung. - Betrieb von Bildungs- und Ausbildungszentren. - Unterstützung der Eingliederung von Zugewanderten durch die Verbesserung der Bildungssituation (Integrationssprachlehrgänge, Informationsveranstaltungen, Beratung usw.). 8. - Umweltbildungsprogramme und -workshops für Kinder und Erwachsene zur Sensibilisierung für den Schutz natürlicher Lebensräume. - Aktionen und Kampagnen zur Müllvermeidung und zum Recycling, zur Reduzierung von Abfall und Förderung der Abfallbeseitigung. - Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und Schutz der Luftqualität. - Maßnahmen zum Erhalt natürlicher Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen, einschließlich Projekte zur Wiederherstellung gestörter ökologischer Gleichgewichte 10. - Bereitstellung von Rechts- und Sozialberatung und Betreuung für Verfolgte und Flüchtlinge. - Betrieb von Zufluchts- und Beratungsstellen für betroffene Personen. - Bildungs- und Integrationsmaßnahmen, einschließlich Sprachkursen und kulturellen Austauschprogrammen. - Unterstützung bei der Arbeitssuche. 13. - Interkulturelle Austauschprogramme und internationale Jugendbegegnungen, Jugendaustausch, Praktikantenaustausch, Austausch von Freiwilligendienst, Fachkräfteaustausch. - Veranstaltungen und Workshops zur Förderung von Toleranz und interkulturellem Dialog und Verständnis für verschiedene Kulturen und Traditionen. - Informationsveranstaltungen, Nachbarschaftsinitiativen/-hilfen, Bürger-/Selbsthilfeprojekte. - Initiierung und Durchführung nationaler und europaweiter Sozial- und Bildungsprojekte (Sozialberatungsstellen, Informationsveranstaltungen, Qualifizierungslehrgänge, Aufbau von Bildungsnetzwerken usw.). 18. - Programme und Projekte zur Förderung von Frauen in Bildung, Beruf und Gesellschaft. - Workshops und Seminare zu Themen wie Gleichberechtigung, Selbstverteidigung und berufliche Weiterentwicklung. - Unterstützung von Initiativen gegen Diskriminierung und Gewalt an Frauen. - Unterstützung von Frauen in Führungspositionen. 24. - Bildungs- und Informationsveranstaltungen zu politischen und gesellschaftlichen Themen. - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch Freiwilligenprogramme und Mitmachaktionen. - Unterstützung von Initiativen zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. - Organisation von Diskussionsforen und öffentlichen Debatten, Gremien. 25. - Initiierung und Unterstützung von Freiwilligenprojekten und ehrenamtlichen Tätigkeiten. - Schaffung von Plattformen und Netzwerken für bürgerschaftliches Engagement. - Kampagnen zur Förderung des Ehrenamts und gesellschaftlichen Engagements.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die WiRA Projekt gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.02.2025)

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dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
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oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
1 a)
WiRA Projekt gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Wilhelminenhofstraße 44a, 12459
Berlin
c)
(1)Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar die
Förderung der folgenden gemein-
nützigen Zwecke im Sinne des §
52 Abs. 2 AO: 4. die Förderung
der Jugend- und Altenhilfe 5. die
Förderung von Kunst und Kultur
7. die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe 8.
die Förderung des Naturschutzes
und der Landschaftspflege im Sin-
ne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze der
Länder, des Umweltschutzes, ein-
schließlich des Klimaschutzes, des
Küstenschutzes und des Hochwas-
serschutzes 10. die Förderung der
Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaus-
siedler, Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene, Kriegsbeschädigte und
Kriegsgefangene, Zivilbeschä-
digte und Behinderte sowie Hilfe
für Opfer von Straftaten; Förde-
rung des Andenkens an Verfolg-
te, Kriegs- und Katastrophenop-
fer; Förderung des Suchdienstes
für Vermisste, Förderung der Hil-
fe für Menschen, die auf Grund
ihrer geschlechtlichen Identität
oder ihrer geschlechtlichen Ori-
entierung diskriminiert werden
13. die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf al-
len Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens
18. die Förderung der Gleichbe-
rechtigung von Frauen und Män-
nern 24. die allgemeine Förde-
rung des demokratischen Staats-
wesens im Geltungsbereich die-
ses Gesetzes; hierzu gehören nicht
Bestrebungen, die nur bestimm-
te Einzelinteressen staatsbürger-
licher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind 25. die Förderung
des bürgerschaftlichen Engage-
ments zugunsten der vorgenann-
ten steuerbegünstigten Zwecke (2)
Die vorgenannten steuerbegüns-
tigten Zwecke werden insbeson-
dere erreicht durch die folgenden
Maßnahmen, welche unentgelt-
lich bzw. zum Selbstkostenpreis
erfolgen: 4. - Durchführung von
Freizeit- und Bildungsprogram-
men für Kinder und Jugendliche,
wie Ferienlager, Nachhilfeprojek-
te, Jugendzentren und Workshops
zur Förderung sozialer und beruf-
licher Kompetenzen. - Organisa-
tion von Freizeit- und Erholungs-
angeboten wie Ferienfreizeiten,
Tagesausflügen und Zeltlagern.
- Bildungs- und Lernförderung
durch Nachhilfe- und Lernhilfe-
programme sowie Workshops zu
Themen wie Medienkompetenz,
IT und Programmierung. - Berufs-
orientierung und Ausbildungsför-
derung durch Berufswahlsemina-
re, Bewerbungstrainings, Praktika
und Mentoring-Programme. - För-
derung sozialer Integration und
Persönlichkeitsentwicklung durch
soziale Trainingskurse, Konflikt-
bewältigungsworkshops und Un-
terstützung von Jugendgruppen. -
Kulturelle und künstlerische För-
derung durch Jugendbands, Tanz-
gruppen und Kunstworkshops. -
Förderung sportlicher Aktivitä-
ten durch Organisation von Tur-
nieren und Bewegungskursen. -
Gesundheitsförderung durch Prä-
ventionsprogramme und Ange-
bote zur psychischen Gesund-
heit. - Sensibilisierungsmaßnah-
men zur Bedeutung von regelmä-
ßiger körperlicher Aktivität und
Gesundheit. - Aufklärungskam-
pagnen über die positiven Aus-
wirkungen von Sport auf physi-
sche und psychische Gesundheit.
- Partizipative Projekte durch Ein-
bindung von Jugendlichen in Ent-
scheidungsprozesse und Stadtteil-
gestaltungsprojekte. - Organisa-
tion von Seniorentreffs, Betreu-
ungsdiensten, Mobilitätshilfen so-
wie kulturellen und sportlichen
Aktivitäten für Senioren. - Unter-
haltung, Erwerb, Anmietung, Be-
trieb bzw. Aufbau von Bildungs-
und Beratungszentren sowie Ein-
richtungen der Jugend- und Alten-
hilfe (Jugend- bzw. Senioren-Frei-
zeiteinrichtungen etc.). - Weiter-
bildung von Trägern der sozia-
len und integrativen Arbeit sowie
deren Personal. 5. - Organisation
und Durchführung von Kunstaus-
stellungen, Theateraufführungen,
musikalischen Veranstaltungen,
Gesangvereinen/Chören, Konzer-
ten, Ausstellungen von Gemälden
und Literaturveranstaltungen. -
Förderung und Unterstützung von
Künstlern durch Workshops und
Wettbewerbe. 7. - Durchführung
von Bildungsprojekten und Semi-
naren für verschiedene Zielgrup-
pen, von der frühkindlichen Bil-
dung bis zur Erwachsenenbildung.
- Betrieb von Bildungs- und Aus-
bildungszentren. - Unterstützung
der Eingliederung von Zugewan-
derten durch die Verbesserung der
Bildungssituation (Integrations-
sprachlehrgänge, Informationsver-
anstaltungen, Beratung usw.). 8. -
Umweltbildungsprogramme und
-workshops für Kinder und Er-
wachsene zur Sensibilisierung für
den Schutz natürlicher Lebensräu-
me. - Aktionen und Kampagnen
zur Müllvermeidung und zum Re-
cycling, zur Reduzierung von Ab-
fall und Förderung der Abfallbe-
seitigung. - Sensibilisierungsmaß-
nahmen zur Förderung der Nut-
zung umweltfreundlicher Ver-
kehrsmittel und Schutz der Luft-
qualität. - Maßnahmen zum Erhalt
natürlicher Lebensräume für Men-
schen, Tiere und Pflanzen, ein-
schließlich Projekte zur Wieder-
herstellung gestörter ökologischer
Gleichgewichte 10. - Bereitstel-
lung von Rechts- und Sozialbera-
tung und Betreuung für Verfolgte
und Flüchtlinge. - Betrieb von Zu-
fluchts- und Beratungsstellen für
betroffene Personen. - Bildungs-
und Integrationsmaßnahmen, ein-
schließlich Sprachkursen und kul-
turellen Austauschprogrammen.
- Unterstützung bei der Arbeits-
suche. 13. - Interkulturelle Aus-
tauschprogramme und internatio-
nale Jugendbegegnungen, Jugend-
austausch, Praktikantenaustausch,
Austausch von Freiwilligendienst,
Fachkräfteaustausch. - Veranstal-
tungen und Workshops zur För-
derung von Toleranz und inter-
kulturellem Dialog und Verständ-
nis für verschiedene Kulturen und
Traditionen. - Informationsveran-
staltungen, Nachbarschaftsinitia-
tiven/-hilfen, Bürger-/Selbsthilfe-
projekte. - Initiierung und Durch-
führung nationaler und europa-
weiter Sozial- und Bildungspro-
jekte (Sozialberatungsstellen, In-
formationsveranstaltungen, Quali-
fizierungslehrgänge, Aufbau von
Bildungsnetzwerken usw.). 18. -
Programme und Projekte zur För-
derung von Frauen in Bildung,
Beruf und Gesellschaft. - Work-
shops und Seminare zu Themen
wie Gleichberechtigung, Selbst-
verteidigung und berufliche Wei-
terentwicklung. - Unterstützung
von Initiativen gegen Diskrimi-
nierung und Gewalt an Frauen. -
Unterstützung von Frauen in Füh-
rungspositionen. 24. - Bildungs-
und Informationsveranstaltungen
zu politischen und gesellschaft-
lichen Themen. - Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
durch Freiwilligenprogramme und
Mitmachaktionen. - Unterstützung
von Initiativen zur Stärkung von
Demokratie und Rechtsstaatlich-
keit. - Organisation von Diskus-
sionsforen und öffentlichen De-
batten, Gremien. 25. - Initiierung
und Unterstützung von Freiwil-
ligenprojekten und ehrenamtli-
chen Tätigkeiten. - Schaffung von
Plattformen und Netzwerken für
bürgerschaftliches Engagement.
- Kampagnen zur Förderung des
Ehrenamts und gesellschaftlichen
Engagements.
25.000,00 EUR a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Geschäftsführer:
1.
Kashurnikova, Irina, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
22.08.2024
a)
07.02.2025
Bruckmann

Historie 1

07.02.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Irina Kashurnikova
Geschäftsführer