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a)
WiRA Projekt gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Wilhelminenhofstraße 44a, 12459
Berlin
c)
(1)Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar die
Förderung der folgenden gemein-
nützigen Zwecke im Sinne des §
52 Abs. 2 AO: 4. die Förderung
der Jugend- und Altenhilfe 5. die
Förderung von Kunst und Kultur
7. die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe 8.
die Förderung des Naturschutzes
und der Landschaftspflege im Sin-
ne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze der
Länder, des Umweltschutzes, ein-
schließlich des Klimaschutzes, des
Küstenschutzes und des Hochwas-
serschutzes 10. die Förderung der
Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaus-
siedler, Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene, Kriegsbeschädigte und
Kriegsgefangene, Zivilbeschä-
digte und Behinderte sowie Hilfe
für Opfer von Straftaten; Förde-
rung des Andenkens an Verfolg-
te, Kriegs- und Katastrophenop-
fer; Förderung des Suchdienstes
für Vermisste, Förderung der Hil-
fe für Menschen, die auf Grund
ihrer geschlechtlichen Identität
oder ihrer geschlechtlichen Ori-
entierung diskriminiert werden
13. die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf al-
len Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens
18. die Förderung der Gleichbe-
rechtigung von Frauen und Män-
nern 24. die allgemeine Förde-
rung des demokratischen Staats-
wesens im Geltungsbereich die-
ses Gesetzes; hierzu gehören nicht
Bestrebungen, die nur bestimm-
te Einzelinteressen staatsbürger-
licher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind 25. die Förderung
des bürgerschaftlichen Engage-
ments zugunsten der vorgenann-
ten steuerbegünstigten Zwecke (2)
Die vorgenannten steuerbegüns-
tigten Zwecke werden insbeson-
dere erreicht durch die folgenden
Maßnahmen, welche unentgelt-
lich bzw. zum Selbstkostenpreis
erfolgen: 4. - Durchführung von
Freizeit- und Bildungsprogram-
men für Kinder und Jugendliche,
wie Ferienlager, Nachhilfeprojek-
te, Jugendzentren und Workshops
zur Förderung sozialer und beruf-
licher Kompetenzen. - Organisa-
tion von Freizeit- und Erholungs-
angeboten wie Ferienfreizeiten,
Tagesausflügen und Zeltlagern.
- Bildungs- und Lernförderung
durch Nachhilfe- und Lernhilfe-
programme sowie Workshops zu
Themen wie Medienkompetenz,
IT und Programmierung. - Berufs-
orientierung und Ausbildungsför-
derung durch Berufswahlsemina-
re, Bewerbungstrainings, Praktika
und Mentoring-Programme. - För-
derung sozialer Integration und
Persönlichkeitsentwicklung durch
soziale Trainingskurse, Konflikt-
bewältigungsworkshops und Un-
terstützung von Jugendgruppen. -
Kulturelle und künstlerische För-
derung durch Jugendbands, Tanz-
gruppen und Kunstworkshops. -
Förderung sportlicher Aktivitä-
ten durch Organisation von Tur-
nieren und Bewegungskursen. -
Gesundheitsförderung durch Prä-
ventionsprogramme und Ange-
bote zur psychischen Gesund-
heit. - Sensibilisierungsmaßnah-
men zur Bedeutung von regelmä-
ßiger körperlicher Aktivität und
Gesundheit. - Aufklärungskam-
pagnen über die positiven Aus-
wirkungen von Sport auf physi-
sche und psychische Gesundheit.
- Partizipative Projekte durch Ein-
bindung von Jugendlichen in Ent-
scheidungsprozesse und Stadtteil-
gestaltungsprojekte. - Organisa-
tion von Seniorentreffs, Betreu-
ungsdiensten, Mobilitätshilfen so-
wie kulturellen und sportlichen
Aktivitäten für Senioren. - Unter-
haltung, Erwerb, Anmietung, Be-
trieb bzw. Aufbau von Bildungs-
und Beratungszentren sowie Ein-
richtungen der Jugend- und Alten-
hilfe (Jugend- bzw. Senioren-Frei-
zeiteinrichtungen etc.). - Weiter-
bildung von Trägern der sozia-
len und integrativen Arbeit sowie
deren Personal. 5. - Organisation
und Durchführung von Kunstaus-
stellungen, Theateraufführungen,
musikalischen Veranstaltungen,
Gesangvereinen/Chören, Konzer-
ten, Ausstellungen von Gemälden
und Literaturveranstaltungen. -
Förderung und Unterstützung von
Künstlern durch Workshops und
Wettbewerbe. 7. - Durchführung
von Bildungsprojekten und Semi-
naren für verschiedene Zielgrup-
pen, von der frühkindlichen Bil-
dung bis zur Erwachsenenbildung.
- Betrieb von Bildungs- und Aus-
bildungszentren. - Unterstützung
der Eingliederung von Zugewan-
derten durch die Verbesserung der
Bildungssituation (Integrations-
sprachlehrgänge, Informationsver-
anstaltungen, Beratung usw.). 8. -
Umweltbildungsprogramme und
-workshops für Kinder und Er-
wachsene zur Sensibilisierung für
den Schutz natürlicher Lebensräu-
me. - Aktionen und Kampagnen
zur Müllvermeidung und zum Re-
cycling, zur Reduzierung von Ab-
fall und Förderung der Abfallbe-
seitigung. - Sensibilisierungsmaß-
nahmen zur Förderung der Nut-
zung umweltfreundlicher Ver-
kehrsmittel und Schutz der Luft-
qualität. - Maßnahmen zum Erhalt
natürlicher Lebensräume für Men-
schen, Tiere und Pflanzen, ein-
schließlich Projekte zur Wieder-
herstellung gestörter ökologischer
Gleichgewichte 10. - Bereitstel-
lung von Rechts- und Sozialbera-
tung und Betreuung für Verfolgte
und Flüchtlinge. - Betrieb von Zu-
fluchts- und Beratungsstellen für
betroffene Personen. - Bildungs-
und Integrationsmaßnahmen, ein-
schließlich Sprachkursen und kul-
turellen Austauschprogrammen.
- Unterstützung bei der Arbeits-
suche. 13. - Interkulturelle Aus-
tauschprogramme und internatio-
nale Jugendbegegnungen, Jugend-
austausch, Praktikantenaustausch,
Austausch von Freiwilligendienst,
Fachkräfteaustausch. - Veranstal-
tungen und Workshops zur För-
derung von Toleranz und inter-
kulturellem Dialog und Verständ-
nis für verschiedene Kulturen und
Traditionen. - Informationsveran-
staltungen, Nachbarschaftsinitia-
tiven/-hilfen, Bürger-/Selbsthilfe-
projekte. - Initiierung und Durch-
führung nationaler und europa-
weiter Sozial- und Bildungspro-
jekte (Sozialberatungsstellen, In-
formationsveranstaltungen, Quali-
fizierungslehrgänge, Aufbau von
Bildungsnetzwerken usw.). 18. -
Programme und Projekte zur För-
derung von Frauen in Bildung,
Beruf und Gesellschaft. - Work-
shops und Seminare zu Themen
wie Gleichberechtigung, Selbst-
verteidigung und berufliche Wei-
terentwicklung. - Unterstützung
von Initiativen gegen Diskrimi-
nierung und Gewalt an Frauen. -
Unterstützung von Frauen in Füh-
rungspositionen. 24. - Bildungs-
und Informationsveranstaltungen
zu politischen und gesellschaft-
lichen Themen. - Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
durch Freiwilligenprogramme und
Mitmachaktionen. - Unterstützung
von Initiativen zur Stärkung von
Demokratie und Rechtsstaatlich-
keit. - Organisation von Diskus-
sionsforen und öffentlichen De-
batten, Gremien. 25. - Initiierung
und Unterstützung von Freiwil-
ligenprojekten und ehrenamtli-
chen Tätigkeiten. - Schaffung von
Plattformen und Netzwerken für
bürgerschaftliches Engagement.
- Kampagnen zur Förderung des
Ehrenamts und gesellschaftlichen
Engagements. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Geschäftsführer:
1.
Kashurnikova, Irina, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
22.08.2024 |
a)
07.02.2025
Bruckmann |