| 20 |
|
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schwabe, Reinhard, Biberach am Riß,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Theuerkauf, Burkhard Peter Ulrich, Frankfurt am
Main, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Scherr, Florian, Greifenberg, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Van Der Biest, Johan, Goetsenhoven / Belgien,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Theuerkauf, Burkhard, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Scherr, Florian, Herrsching a. Ammersee,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Dr. Horn, Peter, Windach, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Paufler, Stefanie, Göttingen, * ‒.‒.‒‒
Tiefenbacher, Florian, Ebensee am Traunsee /
Österreich, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.02.2026
Müller
b)
Fallnummer 20 |
| 19 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Boldt, Jörg, Glücksburg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Ottensammer, Ronald, Gießhübl / Österreich,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
18.09.2025
Müller
b)
Fallnummer 19 |
| 17 |
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b)
Von Amts wegen neu vorgetragen:
Die Abspaltung (Betriebsteil "Service") mit der CREATON
GmbH mit Sitz in Wertingen (Amtsgericht Augsburg HRB
32687) als übertragende Gesellschaft wird erst wirksam mit
Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden
Rechtsträgers. |
a)
03.09.2025
Müller
b)
Fallnummer 17
Berichtigung von Amts
wegen zur lfd. Nr. 15,
Spalte 6b), Fall 15:
Die Rötung des letzten
Absatzes ist fehlerhaft
erfolgt. Der
Wirksamkeitsvorbehalt
gilt weiterhin und wurde
daher neu vorgetragen.
Die Abspaltung ist noch
nicht wirksam beim
Übernehmer eingetragen
worden.
Berichtigung von Amts
wegen zur lfd. Nr. 16,
Spalte 6b), Fall 16 vom
25.08.2025:
Der (gerötete)
Wirksamkeitsvermerk ist
gegenstandslos, da die
Abspaltung noch nicht
wirksam ist. |