HRB 8369: Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH, Kleve, Minoritenplatz 2, 47533 Kleve. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Rasch, Joachim, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Haswell, Anne Charmaine, Kranenburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Haswell, Anne Charmaine, Kranenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8369: Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Kleve mbH, Kleve, Boschstraße 16, 47533 Kleve. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Name und Sitz des Unternehmens) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Minoritenplatz 2, 47533 Kleve. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Stadt Kleve durch die Förderung von Wirtschaftsunternehmen (wie Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen, Dienstleistungsbetriebe etc.), Einzelhandel und Tourismus. Ziel aller Aktivitäten der Gesellschaft ist stets, der örtlichen Wirtschaft sowie touristischen Aktivitäten geeignete Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches wirtschaftliches Handeln zu bieten und somit die Voraussetzungen für Wachstum sowie Sicherung und Entstehung von Arbeitsplätzen zu schaffen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2017 mit der Kleve Marketing Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve, HRB 2538) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.