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WohnWerk gemeinnützige GmbH, Rendsburg (HRB 25752 KI)

Firmendaten

Anschrift
Ahlmannstr. 2a
24768 Rendsburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 25752 KI
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die WohnWerk gemeinnützige GmbH aus Rendsburg ist im Handelsregister Kiel unter der Nummer HRB 25752 KI verzeichnet. Nach der Gründung am 17.04.2023 hat die WohnWerk gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zweck" der Abgabenordnung, hier insbesondere die Förderung - von Personen, bei denen eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit (SGB II, SGB XII) vorliegt - von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Ziffer 1 AO) - der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Ziffer 10 AO) (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der sozialen Eingliederung von Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen, von Menschen mit einem höheren sozialen Hilfebedarf und von Menschen, die sich aktuell in einer Krisensituation befinden, soweit und solange sie aufgrund der Krisensituation zum Personenkreis gem. Ziffer 1 gehören. Zu diesem Zweck erfolgt durch die Gesellschaft die Anmietung, Vermittlung und Vermietung von Wohnraum - vorrangig für sozial Bedürftige - im Kreis Rendsburg-Eckernförde. (3) Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Anmietung von Wohnraum auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt und Weitervermietung an Menschen mit Behinderung bedrohte Menschen mit wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit. Hierdurch wird die Gesellschaft als Partner auf dem Wohnungsmarkt die Wohnvielfalt für den betroffenen Personenkreis erhöhen. Die tatsächliche Hilfe erstreckt sich vorrangig auf die Versorgung mit entsprechendem Wohnraum, beinhaltet aber auch Aspekte der tatsächlichen und täglichen Lebensbewältigung, etwa durch Beratung und Maßnahmen zur Stabilisierung des Mietverhältnisses. Darüber hinaus unterstützt die Gesellschaft die Schaffung nachhaltiger Strukturen und sozialräumlich agierender Netzwerke für die Unterstützung des Gesellschaftszwecks. In Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften und/ oder privaten Investoren soll neuer Wohnraum für den unter Ziffer 1 genannten Personenkreis geschaffen werden. Aufgabe der Gesellschaft ist die Vermittlung des Wohnraums. (4) Im Rahmen der Erfüllung des Geschäftszwecks kann die Gesellschaft auch Leistungen (insbesondere Wohnungsvermietung) an Personen erbringen, die von Anfang an nicht oder im Laufe der Hilfsleistung nicht mehr zu dem Personenkreis gemäß Ziffer 1 gehören. Hierbei hat die Gesellschaft sicherzustellen, dass mindestens 2/3 ihrer Leistung dem Personenkreis gemäß Ziffer 1 zugutekommen (§ 66 Abs. 3 AO). Hierfür werden von der Gesellschaft vor und in angemessenen Zeitabständen auch während der Leistungserbringung (zum Beispiel Vermietung) sowohl das Vorliegen der persönlichen als auch der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Bedürftigkeit der Leistungsempfänger geprüft und in geeigneter Weise dokumentiert. (5) Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie darf sich zur Förderung des Gesellschaftszweckes an anderen Unternehmen mit gemeinnützigem Geschäftsgegenstand beteiligen. (6) Der Zweck wird auch verwirklicht durch Kooperation mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, insbesondere mit der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. hält. Mit diesem erfolgt die Kooperation dergestalt, dass Management- sowie Verwaltungs- und andere Leistungen ausgetauscht und Personal wechselseitig gestellt wird.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die WohnWerk gemeinnützige GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 30.01.2024)

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Registermeldungen 2

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen
2 b)
Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Rullmann, Heike
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
Geschäftsführer:
2.
Seese, Christoph Herbert Harry,
* ‒.‒.‒‒, Rendsburg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
29.01.2024
Grell
1 a)
WohnWerk gemeinnützige GmbH
b)
Sitz/Niederlassung:
Rendsburg
Geschäftsanschrift:
Ahlmannstraße 2a, 24768 Rends-
burg
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zweck" der
Abgabenordnung, hier insbeson-
dere die Förderung
- von Personen, bei denen eine
wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit
(SGB II, SGB XII) vorliegt
- von Personen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder see-
lischen Zustands auf die Hilfe an-
derer angewiesen sind (§ 53 Ziffer
1 AO)
- der Hilfe für Behinderte (§ 52
Abs. 2 Ziffer 10 AO)
(2) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der sozialen Einglie-
derung von Menschen mit seeli-
schen, geistigen oder körperlichen
Behinderungen, von Menschen
mit einem höheren sozialen Hil-
febedarf und von Menschen, die
sich aktuell in einer Krisensituati-
on befinden, soweit und solange
sie aufgrund der Krisensituation
zum Personenkreis gem. Ziffer 1
gehören. Zu diesem Zweck erfolgt
durch die Gesellschaft die Anmie-
tung, Vermittlung und Vermie-
tung von Wohnraum - vorrangig
für sozial Bedürftige - im Kreis
Rendsburg-Eckernförde.
(3) Der Zweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Anmie-
tung von Wohnraum auf dem all-
gemeinen Wohnungsmarkt und
Weitervermietung an Menschen
mit Behinderung bedrohte Men-
schen mit wirtschaftlicher Hilfs-
bedürftigkeit. Hierdurch wird die
Gesellschaft als Partner auf dem
Wohnungsmarkt die Wohnvielfalt
für den betroffenen Personenkreis
erhöhen. Die tatsächliche Hilfe
erstreckt sich vorrangig auf die
Versorgung mit entsprechendem
Wohnraum, beinhaltet aber auch
Aspekte der tatsächlichen und täg-
lichen Lebensbewältigung, etwa
durch Beratung und Maßnahmen
zur Stabilisierung des Mietver-
hältnisses. Darüber hinaus unter-
stützt die Gesellschaft die Schaf-
fung nachhaltiger Strukturen und
sozialräumlich agierender Netz-
werke für die Unterstützung des
Gesellschaftszwecks. In Koope-
ration mit Wohnungsbaugesell-
schaften und/ oder privaten Inves-
toren soll neuer Wohnraum für
den unter Ziffer 1 genannten Per-
sonenkreis geschaffen werden.
Aufgabe der Gesellschaft ist die
Vermittlung des Wohnraums.
(4) Im Rahmen der Erfüllung des
Geschäftszwecks kann die Ge-
sellschaft auch Leistungen (ins-
besondere Wohnungsvermietung)
an Personen erbringen, die von
Anfang an nicht oder im Laufe
der Hilfsleistung nicht mehr zu
dem Personenkreis gemäß Ziffer
1 gehören. Hierbei hat die Gesell-
schaft sicherzustellen, dass min-
destens 2/3 ihrer Leistung dem
Personenkreis gemäß Ziffer 1 zu-
gutekommen (§ 66 Abs. 3 AO).
Hierfür werden von der Gesell-
schaft vor und in angemessenen
Zeitabständen auch während der
Leistungserbringung (zum Bei-
spiel Vermietung) sowohl das
Vorliegen der persönlichen als
auch der wirtschaftlichen Voraus-
setzungen der Bedürftigkeit der
Leistungsempfänger geprüft und
in geeigneter Weise dokumentiert.
(5) Zur Erreichung des Gesell-
schaftszwecks darf die Gesell-
schaft sich auf allen Gebieten be-
tätigen, die mit dem Gegenstand
des Unternehmens in unmittelba-
rem Zusammenhang stehen. Die
Gesellschaft darf sich zur Erfül-
lung ihrer Aufgaben einer Hilfs-
person i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2
AO bedienen, soweit sie die Auf-
gaben nicht selbst wahrnimmt.
Sie darf sich zur Förderung des
Gesellschaftszweckes an anderen
Unternehmen mit gemeinnützi-
gem Geschäftsgegenstand beteili-
gen.
(6) Der Zweck wird auch verwirk-
licht durch Kooperation mit an-
deren steuerbegünstigten Körper-
schaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 der Abgabenord-
nung erfüllen, insbesondere mit
der Brücke Rendsburg-Eckern-
förde e.V. hält. Mit diesem er-
folgt die Kooperation dergestalt,
dass Management- sowie Verwal-
tungs- und andere Leistungen aus-
getauscht und Personal wechsel-
seitig gestellt wird.
25.000,00 EUR a)
Die Gesellschaft hat einen oder meh-
rere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Rullmann, Heike, * ‒.‒.‒‒, Se-
hestedt
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
17.04.2023
a)
22.06.2023
Beyer

Historie 2

29.01.2024
Entscheideränderung

Veränderung
Frau Heike Rullmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christoph Herbert Harry Seese
Geschäftsführer

22.06.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Heike Rullmann
Geschäftsführer