18 |
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a)
Die Eintragung in Sp. 6 zu lfd. Nr. 17 von
Amts wegen ergänzt:
Die Generalversammlung vom 12.06.2024 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: §§ 2 (Gegenstand), 3
(Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5
(Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung
der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung von
Geschäftsanteilen), 8 (Beendigung der
Mitgliedschaft im Todesfall), 9 (Beendigung
der Mitgliedschaft durch Auflösung und
Erlöschen einer juristischen Person oder
Personengesellschaft),10 (Ausschluss eines
Mitglieds), 11 (Auseinandersetzung), 12
(Rechte der Mitglieder), 13 (Recht auf
wohnliche Versorgung), 14 (Überlassung von
Wohnungen), 15 (Pflichten der Mitglieder), 16
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben),
17 (Kündigung freiwillig übernommener
Geschäftsanteile), 18 (Ausschluss der
Nachschusspflicht), 19 (Organe), 20
(Hausgruppen), 21 (Grundsätze der
Geschäftsführung), 22 (Vorstand), 23
(Sorgfaltspflicht des Vorstandes), 24
(Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des
Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratung von Vorstand und
Ausichtsrat), 29 (Generalversammlung), 30
(Leitung der Generalversammlung und
Abstimmungen), 31 (Zuständigkeit der
Generalversammlung), 32
(Beschlussfassungen in den Organen der
Genossenschaft, Mehrheitserfordernisse), 33
(Auskunftsrecht), 34 (Geschäftsjahr und
Aufstellung des Jahresabschlusses), 35
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss und die
Gewinnverwendung), 37
(Gewinnverwendung), 38 (Verlustdeckung),
39 (Mietpreisgestaltung und Solidarfonds), 41
(Bekanntmachungen), 42 (Prügung der
Genossenschaft, Prüfungsverband), 43
(Auflösung), 44 (Schlichtungsvertrag und
Gerichtsstand) und Schlichtungsvertrag nach
näherer Maßgabe des eingereichten
Protokolls. |
a)
24.04.2025
Krümmel |
17 |
c)
Zweck der Genossenschaft ist eine
ökologische und preisgünstige
Wohnungsversorgung der Mitglieder
bevorzugt innerhalb der ökologischen
Modellsiedlung "Sieben Linden". Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen errichten,
erwerben, bewirtschaften, vermitteln und
betreuen.
Die Genossenschaft kann zur
Ergänzung der wohnlichen Versorgung
ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden, Räume
für Gewerbetreibende und Initiativen,
soziale, wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen
bereitstellen.
Bei der Bewirtschaftung werden Formen
der Selbstverwaltung bevorzugt.
Die Genossenschaft unterstützt ihre
Mitglieder bei der gemeinschaftlichen
Umsetzung sozialer und ökologischer
Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Hausbewirtschaftung.
Bei der Bewirtschaftung wie auch bei
Baumaßnahmen zum Neubau, zur
Instandhaltung oder Modernisierung wird
die Umweltverträglichkeit, wie in der
jeweils gültigen Baukriterienordnung der
Siedlungsgenossenschaft Ökodorf eG
formuliert, in besonderem Maße
berücksichtigt.
Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen.
Beteiligungen an anderen Rechtsformen,
insbesondere anderen
Genossenschaften, sind zulässig. |
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a)
Die Generalversammlung vom 12.06.2024 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: §§ 2 (Gegenstand), 3
(Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5
(Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung
der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung von
Geschäftsanteilen), 8 (Beendigung der
Mitgliedschaft im Todesfall), 9 (Beendigung
der Mitgliedschaft durch Auflösung und
Erlöschen einer juristischen Person oder
Personengesellschaft), 11
(Auseinandersetzung), 12 (Rechte der
Mitglieder), 13 (Recht auf wohnliche
Versorgung), 14 (Überlassung von
Wohnungen), 15 (Pflichten der Mitglieder), 16
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben),
17 (Kündigung freiwillig übernommener
Geschäftsanteile), 18 (Ausschluss der
Nachschusspflicht), 19 (Organe), 20
(Hausgruppen), 21 (Grundsätze der
Geschäftsführung), 22 (Vorstand), 23
(Sorgfaltspflicht des Vorstandes), 24
(Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben des
Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratung von Vorstand und
Ausichtsrat), 29 (Generalversammlung), 30
(Leitung der Generalversammlung und
Abstimmungen), 31 (Zuständigkeit der
Generalversammlung), 32
(Beschlussfassungen in den Organen der
Genossenschaft, Mehrheitserfordernisse), 33
(Auskunftsrecht), 34 (Geschäftsjahr und
Aufstellung des Jahresabschlusses), 35
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss und die
Gewinnverwendung), 37
(Gewinnverwendung), 38 (Verlustdeckung),
39 (Mietpreisgestaltung und Solidarfonds), 41
(Bekanntmachungen), 42 (Prügung der
Genossenschaft, Prüfungsverband), 43
(Auflösung), 44 (Schlichtungsvertrag und
Gerichtsstand) und Schlichtungsvertrag nach
näherer Maßgabe des eingereichten
Protokolls. |
a)
17.04.2025
Krümmel |