Wolfenbütteler Reisebüro Schimanski GmbH, Wolfenbüttel inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Wolfenbütteler Reisebüro Schimanski GmbH
Am Alten Tore 4
38300 Wolfenbüttel
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
Beispiel-Dokument
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
Beispiel-Dokument
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
Beispiel-Dokument
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 7636
Amtsgericht: Braunschweig
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: im Vollprofil enthalten
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: im Vollprofil enthalten
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branchen: 2
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Wolfenbütteler Reisebüro Schimanski GmbH aus Wolfenbüttel ist im Register unter der Nummer HRB 7636 im Amtsgericht Braunschweig verzeichnet.
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Registermeldungen
2Wolfenbütteler Reisebüro Schimanski GmbH, Wolfenbüttel, (Am Alten Tore 4, 38300 Wolfenbüttel).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DERPART Reisevertrieb GmbH am 26.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Wolfenbütteler Reisebüro Schimanski GmbH, Wolfenbüttel, (Am Alten Tore 4, 38300 Wolfenbüttel).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der DERPART Reisevertrieb GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main (AG Frankfurt/Main HRB 19229) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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