Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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c)
Gegenstand der Gesellschaft sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten.
Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
bzw. Steuerberatungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung
mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. 8 33 i.V.m. 8 57 Abs. 3
StBerG.
2. Betriebswirtschaftliche Prüfungen von
Jahresabschlüssen wirtschaftlicher
Unternehmen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. § 43a WPO.
Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater oder der
Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet.
Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der
auf ihren Gegenstand nach Abs. 1
anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend
auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben der anzuwendenden Berufsrechte
sind zu erfüllen; insbesondere hat
zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein. Des
Weiteren muss mindestens ein
Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist,
seine berufliche Niederlassung am Sitz der
Gesellschaft haben (§ 28 Abs. 1 Satz 4
WPO).
Die Gesellschaft darf insbesondere weitere
Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2
StBerG und Zweigniederlassungen im Sinne
von § 3 Abs. 3 WPO errichten, sofern für die
dort erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach den
anzuwendenden Berufsrechten erfüllt sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw. solche zu erwerben. |
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b)
Geschäftsführer:
Börtz, Carolin-Isabell Sigrid Irmgard, Olfen,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen
Insbesondere wurde § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des
Unternehmens), § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und
in § 9 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert. |
a)
17.03.2026
Pruß-Steinigeweg |
HRB 16019: Wolfgang Dittrich GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, Haferlandweg 16, 48155 Münster. Einzelprokura: Hatebur, Carolin, Olfen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16019: Wolfgang Dittrich GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfergesellschaft, Münster, Haferlandweg 16, 48155 Münster. Berichtigung der Firma: Wolfgang Dittrich GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Berichtigung des Unternehmensgegenstandes: Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. Geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. 2. Betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. § 43 a WPO. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO, § 34 StBerG).
HRB 16019: Wolfgang Dittrich GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfergesellschaft, Münster, Haferlandweg 16, 48155 Münster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2016. Geschäftsanschrift: Haferlandweg 16, 48155 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. Geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. 2. Betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. § 43 a WPO. Handels- und Bankengeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sowie die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO, § 34 StBerG). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dittrich, Wolfgang, Münster, * ‒.‒.‒‒.