GnR 110004: Gemeinnütziger Bauverein Wunstorf eG, Wunstorf, Lange Str. 79, 31515 Wunstorf. Nicht mehr Vorstand: Nahrstedt, Michael, Wunstorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Kemmerich, Jost, Barsinghausen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GnR 110004: Gemeinnütziger Bauverein Wunstorf eG, Wunstorf, Lange Str. 79, 31515 Wunstorf. Personenbezogene Daten berichtigt, nun: Vorstand: Tietz, Kathrin, Beckedorf, * ‒.‒.‒‒.
GnR 110004: Gemeinnütziger Bauverein Wunstorf eG, Wunstorf, Lange Str. 79, 31515 Wunstorf. Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), die Einfügung eines neuen § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) unter Fortführung der bisherigen Nummerierungen §§ 4 bis 43 als nunmehr §§ 5 bis 44, die Änderung der neuen §§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Ausschluss eines Mitgliedes), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 14 (Überlassung von Wohnungen), 15 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 17 (Kündigung weiterer Anteile), 18 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 20 (Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), die Einfügung von § 29a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), die Änderung der neuen §§ 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 31 (Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 39 (Rücklagen), 40 (Gewinnverwendung), 42 (Bekanntmachungen), 43 (Prüfung) sowie 45 (Inkrafttreten dieser Satzung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung sowie des Unternehmenesgegenstandes beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
GnR 110004: Gemeinnütziger Bauverein Wunstorf eG, Wunstorf, Lange Str. 79, 31515 Wunstorf. Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Tietz, Kathrin, Wunstorf, * ‒.‒.‒‒.