Xella Plant Engineering GmbH, Duisburg (Franz-Haniel-Platz 6 - 8, 47119 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Xella Baustoffe GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 6672) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Xella Plant Engineering GmbH, Duisburg (Franz-Haniel-Platz 6 - 8, 47119 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Xella Baustoffe GmbH am 14.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Xella Plant Engineering GmbH, Duisburg (Franz-Haniel-Platz 6 - 8, 47119 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Hebel International Verwaltungs - GmbH mit Sitz in Emmering (Amtsgericht München - HR B 71085) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Xella Plant Engineering GmbH, Duisburg (Franz-Haniel-Platz 6 - 8, 47119 Duisburg). Mit der Xella Baustoffe GmbH, Duisburg (AG Duisburg, HR B 6672) als herrschendem Unternehmen ist am 27.10.2005 eine privatschriftliche Ergänzungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.01.2005 geschlossen worden. Ihm haben dieGesellschafterversammlungen vom 27.10.2005 bzw. 18.11.2005 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Xella Plant Engineering GmbH, München (Franz-Haniel-Platz 6-8, 47119 Duisburg). Sitz verlegt nach Duisburg (nun Amtsgericht Duisburg HRB 18010).
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen