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Z.A.K. Zahnärztliche Abrechnungsstelle für Kollegen GmbH, Berlin (HRB 67263 B) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Georg-Wilhelm-Str. 16
10711 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 67263 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Z.A.K. Zahnärztliche Abrechnungsstelle für Kollegen GmbH aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 67263 B verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Z.A.K. Zahnärztliche Abrechnungsstelle für Kollegen GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Z.A.K. Zahnärztliche Abrechnungsstelle für Kollegen GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 22.08.2014
Veränderung

HRB 67263 B: Z.A.K. Zahnärztliche Abrechnungsstelle für Kollegen GmbH, Berlin, Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 20.08.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Potsdam, 11255) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.

Calendar 19.08.2014
Veränderung

HRB 67263 B: Z.A.K. Zahnärztliche Abrechnungsstelle für Kollegen GmbH, Berlin, Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die AZL - Abrechungsstelle für zahnärztliche Leistungen GmbH mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 11255) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.