HRB 4058: ZAHORANSKY Automation & Molds GmbH, Freiburg im Breisgau, Bebelstraße 11 A, 79108 Freiburg im Breisgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Michael Günter, Teningen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dous, Robert Dieter Walter, Lörrach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4058: ZAHORANSKY Automation & Molds GmbH, Freiburg im Breisgau, Bebelstraße 11 A, 79108 Freiburg im Breisgau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gerspacher, Tobias, Freiburg i.Br., * ‒.‒.‒‒; Oberle, Ralph, Tunau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4058: ZAHORANSKY Automation & Molds GmbH, Freiburg im Breisgau, Bebelstraße 11 A, 79108 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist auf Euro umgestellt, in Höhe von 1.000,12 EUR durch Bareinlage und in Höhe von 487.708,00 EUR aus Gesellschftsmitteln auf 1.000.000,00 EUR erhöht.
HRB 4058: ZAHORANSKY Formenbau GmbH, Freiburg im Breisgau, Bebelstraße 11 A, 79108 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: ZAHORANSKY Automation & Molds GmbH.
ZAHORANSKY Formenbau GmbH, Freiburg im Breisgau, Bebelstraße 11 A, 79108 Freiburg im Breisgau. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.10.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZAHORANSKY-Köbelin GmbH", Eichstetten am Kaiserstuhl (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 660161) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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