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ZWILLING Japan GmbH, Solingen (HRB 19514) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Grünewalder Str. 14 - 22
42657 Solingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2005
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 19514
Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ZWILLING Japan GmbH aus Solingen war im Handelsregister Wuppertal unter der Nummer HRB 19514 verzeichnet. Nach der Gründung am 30.11.2005 hat die ZWILLING Japan GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Der Erwerb, die Gründung und die Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen im In- und Ausland, insbesondere in Japan.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die ZWILLING Japan GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 02.09.2010
Löschung von Amts wegen

ZWILLING Japan GmbH, Solingen (Grünewalder Str. 14 - 22, 42657 Solingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2010 mit der ZWILLING International GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 19019) verschmolzen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 30.08.2010 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 22.12.2005
Neueintragung

ZWILLING Japan GmbH, Solingen (Grünewalder Str. 14 - 22, 42657 Solingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2005. Gegenstand: Der Erwerb, die Gründung und die Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen im In- und Ausland, insbesondere in Japan. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Linnenberg, Norbert, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schiffers, Erich, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Die Gesellschafterin, die ZWILLING J. A: Henckels Aktiengesellschaft, Solingen, hat die Stammeinlage dadurch erbracht, dass sie ihre 180.000 Anteile im Nennbetrag von je 500,00 Yen an der Gesellschaft japanischen Rechts unter der Firma Zwilling J. A. Heckels Japan Ltd. mit Sitz in Osaka/Japan auf die Gesellschaft übertragen hat.

Historie 2

02.09.2010
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 30.08.2010

22.12.2005
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Norbert Linnenberg
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Erich Schiffers
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 16.12.2005