ZWP Werkstoffprüfung Peters Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, Duisburg (Mausegatt 12, 47228 Duisburg). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Duisburg, HRB 20447) am 29.07.2008 wirksam geworden.
ZWP Werkstoffprüfung Peters Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, Duisburg (Mausegatt 12, 47228 Duisburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2008 im Wege des Formwechsels in die DEKRA Material Testing GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, 8 AR 758/08) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.