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Zentralverband des Deutschen Kartoffelhandels e.V., Bonn (VR 2662)

Firmendaten

Anschrift
Beueler Bahnhofsplatz 18
53225 Bonn
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0228/975680
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 2662
Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Zentralverband des Deutschen Kartoffelhandels e.V. aus Bonn ist im Handelsregister Bonn unter der Nummer VR 2662 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Zentralverband des Deutschen Kartoffelhandels e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Zentralverband des Deutschen Kartoffelhandels e.V. weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 11.02.2008
Veränderung

Zentralverband des Deutschen Kartoffelhandels e.V., Bonn (Beueler Bahnhofsplatz 18, 53225 Bonn). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.06.2007 und der Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Kartoffelkaufleute Weser-Ems e.V. und der Mitgliederversammlung des Verbands der Kartoffelkaufleute e.V. vom 07.05.2007 mit dem Landesverband der Kartoffelkaufleute Weser-Ems e.V. mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg VR 876) sowie mit dem Verband der Kartoffelkaufleute e.V. mit Sitz in Warberg ( Amtsgericht Braunschweig VR 130575 ) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 10.09.2007
Veränderung

Zentralverband des Deutschen Kartoffelhandels e.V., Bonn (Beueler Bahnhofsplatz 18, 53225 Bonn). Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.06.2007 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2007 Teile des Vermögens des Vereins Landesverband der Kartoffelkaufleute Rheinland Westfalen mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf VR 3265) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.