Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Per-
son, Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefug-
nis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Sat-
zung oder Gesellschaftsver-
trag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
| 11 |
|
|
|
|
b)
Die Gesellschaft ist durch
rechtskräftige Abweisung eines
Antrags auf Eröffnung des Insol-
venzverfahrens mangels einer
die Kosten des Verfahrens de-
ckenden Masse auf Grund des §
262 Abs. 1 Nr. 4 AktG aufgelöst.
(Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 28.08.2025
AZ: 3611 IN 2150/25)
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
09.10.2025
Zierl |
HRB 153032 B: Ziegert Capital AG, Berlin, Zimmerstraße 16, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WIN.D Beta 1 GmbH mit Sitz in Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRB 30819 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 153032 B: Ziegert Capital AG, Berlin, Zimmerstraße 16, 10969 Berlin. Die Gesellschaft hat gemäß § 61 UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages bei dem Registergericht eingereicht, nach dessen Inhalt die WIN.D Beta 1 GmbH mit dem Sitz in Zossen, Amtsgericht Potsdam - HRB 30819 P auf diese Gesellschaft verschmolzen wird. Der Entwurf ist im elektronischen Registerordner abrufbar.
HRB 153032 B: Ziegert Capital AG, Berlin, Zimmerstraße 16, 10969 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Zimmerstraße 16, 10969 Berlin; Nicht mehr Vorstand: 3. Voss, Martin; Vorstand: 4. Radev, Kevin Kyrill, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 5. Stolpe, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 153032 B: Ziegert Capital AG, Berlin, Zimmerstraße 16, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ziegert Beteiligungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 176826 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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