Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO);
insbesondere die patienten- und
bedarfsgerechte medizinische und
pflegerische Versorgung der Bevölkerung
im Zollernalbkreis, insbesondere mit einem
leistungsfähigen, eigenverantwortlich
ausgerichteten Klinikumsbetrieb, der nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt
wird. Ferner die Förderung des
Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO);
insbesondere Betrieb einer stationären
Einrichtung für die Übergangs- und
Kurzzeitpflege. Planmäßiges
Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO
mit der Zollernalb Klinikum Immobilien
gGmbH, indem die Gesellschaft
Kooperationsleistungen dieser Körperschaft
bezieht.
(2) Der gemeinschaftliche
Wirtschaftsbetrieb der Kliniken in Albstadt
und Balingen und aller damit verbundenen
zweckdienlichen Einrichtungen im Rahmen
der öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung
des Landkreises Zollernalbkreis, der
Betrieb von Einrichtungen der Übergangs-
und Kurzzeitpflege sowie die Gründung und
der Betrieb von gemeinnützigen
Medizinischen Versorgungszentren gemäß
§ 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
(SGB V). Umfasst sind auch die Planung
und der Bau einschließlich Inbetriebnahme
von entsprechenden Einrichtungen, die
unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck
nach Absatz 1 dienen. Es soll eine
flächendeckende und sektorübergreifende
Patientenversorgung sichergestellt bleiben,
solange dies mit der Nachfrage und den
Anforderungen an einen hohen und
aktuellen medizinischen Leistungsstandard
und den Erfordernissen eines wirtschaftlich
geführten Geschäftsbetriebs vereinbar ist;
zugleich soll die medizinische
Schwerpunktbildung gefördert werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), §
14 (Ausgaben und Zuständigkeit der Geschäftsführung)
beschlossen. |
a)
23.07.2025
Reusch |
14 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck)
beschlossen. |
a)
30.05.2023
Reusch |
HRB 411302: Zollernalb Klinikum gGmbH, Balingen, Tübinger Straße 30, 72336 Balingen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Gemeinnützigkeit ), § 9 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 10 (Aufsichtsrat) und § 12 (Beschlussfassung im Aufsichtsrat) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der gemeinschaftliche Wirtschaftsbetrieb der Kliniken in Albstadt und Balingen und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung des Landkreises Zollernalbkreis, der Betrieb von Einrichtungen der Übergangs- und Kurzzeitpflege sowie die Gründung und der Betrieb von gemeinnützigen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Es soll eine flächendeckende und sektorübergreifende Patientenversorgung sichergestellt bleiben, solange dies mit der Nachfrage und den Anforderungen an einen hohen und aktuellen medizinischen Leistungsstandard und den Erfordernissen eines wirtschaftlich geführten Geschäftsbetriebs vereinbar ist; zugleich soll die medizinische Schwerpunktbildung gefördert werden.
HRB 411302: Zollernalb Klinikum gGmbH, Balingen, Tübinger Straße 30, 72336 Balingen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 19 (Abfindung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der gemeinschaftliche Wirtschaftsbetrieb der bislang eigenständig geführten Kliniken in Albstadt, Balingen und Hechingen und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung des Landkreises Zollernalbkreis sowie die Gründung und der Betrieb von gemeinnützigen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Es soll eine flächendeckende Patientenversorgung sichergestellt bleiben, solange dies mit der Nachfrage und den Anforderungen an einen hohen und aktuellen medizinischen Leistungsstandard und den Erfordernissen eines wirtschaftlich geführten Geschäftsbetriebs vereinbar ist; zugleich soll die medizinische Schwerpunktbildung gefördert werden.
HRB 411302: Zollernalb Klinikum gGmbH, Balingen, Tübinger Straße 30, 72336 Balingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hinger, Gerhard Paul, Hügelsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Heinzler, Manfred, Schömberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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