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c)
Der Zweckverband hat folgen-
de Aufgaben: Wasserversorgung,
Gasversorgung, Wärmeversor-
gung, Stromversorgung (Erzeu-
gung und Vertrieb) und Wertstoff-
wirtschaft (gewerblicher Bereich);
Abwasserbeseitigung und Abfall-
entsorgung (hoheitlicher Bereich).
Aufbau und Ausbau einer Breit-
bandinfrastruktur. In den einzel-
nen Gemeinden des Kreises ist
er nicht für sämtliche der auf-
gezählten Aufgaben zuständig.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben
kann der Zweckverband Unter-
nehmen und Betriebe errichten,
erwerben, pachten sowie sich an
anderen Unternehmen beteili-
gen. Im Rahmen seiner Aufga-
benstellung kann der Zweckver-
band auch Aufgaben auf vertrag-
licher Grundlage für andere Auf-
gabenträger übernehmen. Für die
Aufgabe der Wertstoffwirtschaft
gilt dies nur mit Zustimmung der
Mehrheit der Vertreterinnen und
Vertreter des Kreises Ostholstein
in der Verbandsversammlung. Für
die Aufgabe der Gas-, Strom- und
Wasserversorgung und der Ab-
wasserbeseitigung gilt dies nur,
wenn die Mehrheit der Vertrete-
rinnen und Vertreter der Gemein-
den in der Verbandsversammlung,
die diese Aufgabe übertragen ha-
ben, dem zustimmen. Der Zweck-
verband ist berechtigt, im Rahmen
seiner Aufgabenstellung - insbe-
sondere nach dem Landesabfall-
wirtschaftsgesetz - benachbarte
öffentlich-rechtliche Körperschaf-
ten aufgrund von öffentlich-recht-
lichen Vereinbarungen, Konzes-
sionsverträgen oder Liefer- bzw.
Abnahmeverträgen zu versorgen
oder entsorgen und die Betriebs-
führung gleichgelagerter Einrich-
tungen zu übernehmen. Einzelab-
nehmer in benachbarten Gebieten
können auf vertraglicher Grundla-
ge ver- oder entsorgt werden. |
a)
Die Eintragung betreffend die allge-
meine Vertretungsbefugnis ist von
Amts wegen wie folgt berichtigt:
Der Zweckverband wird vertreten
durch den Verbandsvorsteher und den
1., den 2. und den 3. stellvertretenden
Verbandsvorsteher. Sie sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt. Der Ver-
bandsvorsteher darf Rechtsgeschäfts
mit sich selbst oder als Vertreter Drit-
ter abschließen.
b)
Nicht mehr 3. stellvertretender Ver-
bandsvorsteher:
4. Mylius, Andreas
Nicht mehr 2. stellvertretender Ver-
bandsvorsteher:
7. Rönck, Tanja
2. stellvertretender Verbandsvorste-
her:
9.
Godow, Heiko, * ‒.‒.‒‒, Malen-
te-Gremsmühlen
3. stellvertretender Verbandsvorste-
her:
10.
Alwast, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Wan-
gels |
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a)
Durch Beschluss der Verbandsversammlung vom
19.05.2016 ist die Satzung ferner geändert worden
in § 3 (Aufgaben) sowie durch Beschluss der Ver-
bandsversammlung vom 16.06.2021, 08.12.2021 und
13.07.2023 ist die Satzung geändert worden in § 1
(Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel), § 3 (Aufgaben), §
4a (Einwohnerfragestunde), § 5 (Verbandsversamm-
lung), § 6 (Einberufung der Verbandsversammlung),
§ 7 (Aufgaben der Verbandsversammlung), § 8 (Zu-
sammensetzung des Hauptausschusses), § 12a (Beirat
Stromnetzbetrieb), § 13 (Ehrenamtliche Tätigkeit/Auf-
wandsentschädigung), § 14 (Verarbeitung personenbe-
zogener Daten), § 27 (Bekanntmachungen) und § 28
(Inkrafttreten). |
a)
07.04.2025
Steder |