Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, Zweigniederlas-
sungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Ver-
tretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
9 |
c)
Der Zweckverband hat folgen-
de Aufgaben: Wasserversorgung,
Gasversorgung, Wärmeversor-
gung, Stromversorgung (Erzeu-
gung und Vertrieb) und Wertstoff-
wirtschaft (gewerblicher Bereich);
Abwasserbeseitigung und Abfall-
entsorgung (hoheitlicher Bereich).
Aufbau und Ausbau einer Breit-
bandinfrastruktur. In den einzel-
nen Gemeinden des Kreises ist
er nicht für sämtliche der auf-
gezählten Aufgaben zuständig.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben
kann der Zweckverband Unter-
nehmen und Betriebe errichten,
erwerben, pachten sowie sich an
anderen Unternehmen beteili-
gen. Im Rahmen seiner Aufga-
benstellung kann der Zweckver-
band auch Aufgaben auf vertrag-
licher Grundlage für andere Auf-
gabenträger übernehmen. Für die
Aufgabe der Wertstoffwirtschaft
gilt dies nur mit Zustimmung der
Mehrheit der Vertreterinnen und
Vertreter des Kreises Ostholstein
in der Verbandsversammlung. Für
die Aufgabe der Gas-, Strom- und
Wasserversorgung und der Ab-
wasserbeseitigung gilt dies nur,
wenn die Mehrheit der Vertrete-
rinnen und Vertreter der Gemein-
den in der Verbandsversammlung,
die diese Aufgabe übertragen ha-
ben, dem zustimmen. Der Zweck-
verband ist berechtigt, im Rahmen
seiner Aufgabenstellung - insbe-
sondere nach dem Landesabfall-
wirtschaftsgesetz - benachbarte
öffentlich-rechtliche Körperschaf-
ten aufgrund von öffentlich-recht-
lichen Vereinbarungen, Konzes-
sionsverträgen oder Liefer- bzw.
Abnahmeverträgen zu versorgen
oder entsorgen und die Betriebs-
führung gleichgelagerter Einrich-
tungen zu übernehmen. Einzelab-
nehmer in benachbarten Gebieten
können auf vertraglicher Grundla-
ge ver- oder entsorgt werden. |
a)
Die Eintragung betreffend die allge-
meine Vertretungsbefugnis ist von
Amts wegen wie folgt berichtigt:
Der Zweckverband wird vertreten
durch den Verbandsvorsteher und den
1., den 2. und den 3. stellvertretenden
Verbandsvorsteher. Sie sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt. Der Ver-
bandsvorsteher darf Rechtsgeschäfts
mit sich selbst oder als Vertreter Drit-
ter abschließen.
b)
Nicht mehr 3. stellvertretender Ver-
bandsvorsteher:
4. Mylius, Andreas
Nicht mehr 2. stellvertretender Ver-
bandsvorsteher:
7. Rönck, Tanja
2. stellvertretender Verbandsvorste-
her:
9.
Godow, Heiko, * ‒.‒.‒‒, Malen-
te-Gremsmühlen
3. stellvertretender Verbandsvorste-
her:
10.
Alwast, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Wan-
gels |
|
a)
Durch Beschluss der Verbandsversammlung vom
19.05.2016 ist die Satzung ferner geändert worden
in § 3 (Aufgaben) sowie durch Beschluss der Ver-
bandsversammlung vom 16.06.2021, 08.12.2021 und
13.07.2023 ist die Satzung geändert worden in § 1
(Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel), § 3 (Aufgaben), §
4a (Einwohnerfragestunde), § 5 (Verbandsversamm-
lung), § 6 (Einberufung der Verbandsversammlung),
§ 7 (Aufgaben der Verbandsversammlung), § 8 (Zu-
sammensetzung des Hauptausschusses), § 12a (Beirat
Stromnetzbetrieb), § 13 (Ehrenamtliche Tätigkeit/Auf-
wandsentschädigung), § 14 (Verarbeitung personenbe-
zogener Daten), § 27 (Bekanntmachungen) und § 28
(Inkrafttreten). |
a)
07.04.2025
Steder |
HRA 6372 HL: Zweckverband Ostholstein, Sierksdorf, Wagrienring 3-13, 23730 Sierksdorf. Vertretungsregelung: Der Zweckverband wird vertreten durch den Verbandsvorsteher und den 1., den 2. und den 3. stellvertretenden Verbandsvorsteher. Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Der Verbandsvorsteher darf Rechtsgeschäfts mich sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
HRA 6372 HL: Zweckverband Ostholstein, Sierksdorf, Wagrienring 3-13, 23730 Sierksdorf. Rechtsform: Durch Beschluss vom 09.12.2020 wurde die Verbandssatzung in der Präambel geändert, in § 6 Ziff. 5 (Einberufung der Verbandsversammlung) neu gefasst und in § 28 (Inkrafttreten) ergänzt.
HRA 6372 HL: Zweckverband Ostholstein, Sierksdorf, Wagrienring 3-13, 23730 Sierksdorf. Verbandsvorsteher: 8. Spreckels, Frank, * ‒.‒.‒‒, Hamburg Niendorf; Nicht mehr Verbandsvorsteher: 6. Dipl.-Ing. oec. Strohmeyer, Gesine
HRA 6372 HL: Zweckverband Ostholstein, Sierksdorf, Wagrienring 3-13, 23730 Sierksdorf. Nicht mehr 1. stellvertretender Verbandsvorsteher: 2. Owerien, Volker; Änderung zu Nr. 5: nunmehr; 1. stellvertretender Verbandsvorsteher: Keller, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Techau; 2. stellvertretender Verbandsvorsteher: 7. Rönck, Tanja, * ‒.‒.‒‒, Bad Malente-Gremsmühlen; Rechtsform: Durch Beschlüsse der Verbandsversammlungen vom 01.07.2015, 19.05.2016, 07.12.2016, 05.12.2018, 04.12.2019 und 25.06.2020 ist die Satzung in der Präambel sowie in § 1 (Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel), § 3 (Aufgaben), § 7 (Aufgaben der Verbandsversammlung), § 8 (Zusammensetzung des Hauptausschusses), § 12 (Ständige Ausschüsse), § 14 (Verarbeitung personenbezogener Daten) und § 19 (Deckung des Finanzbedarf) geändert worden.
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