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Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste, Diedrichshagen (HRA 1817)

Firmendaten

Anschrift
Kastanienweg 2
17498 Diedrichshagen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 03834/514-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: zvwab.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 1817
Amtsgericht: Stralsund
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste aus Diedrichshagen ist im Handelsregister Stralsund unter der Nummer HRA 1817 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste ihren Standort nicht geändert. Die Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.09.2022)

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Registermeldungen 2

Calendar 12.10.2021
Veränderung

HRA 1817: Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste, Weitenhagen (Kastanienweg 2, 17498 Weitenhagen). Die Verbandsversammlung vom 25.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aufgaben der Verbandsversammlung) und die Einfügung eines § 11 b (Strategieausschuss) beschlossen. Nicht mehr Verbandsvorsteher: Dr. Harcks, Michael, Hanshagen, * ‒.‒.‒‒. Gewählt als Verbandsvorsteher: Vogt, Axel, Lubmin, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 26.08.2020
Veränderung

HRA 1817: Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste, Diedrichshagen (Kastaninenweg 2, 17498 Weitenhagen). Rechtsform von Amts wegen konkretisiert, nun: Körperschaft des öffentlichen Rechts - Zweckverband der Gemeinden Neuenkirchen, Mesekenhagen, Behrenhoff, Weitenhagen, Dersekow, Dargelin, Hinrichshagen, Levenhagen, Wackerow, Brünzow, Hanshagen, Katzow, Kemnitz, Kröslin, Loissin, Lubmin, Neu Boltenhagen, Rubenow, Wusterhusen, Groß Kiesow, Karlsburg, Züssow, Gribow, Sassen-Trantow, Görmin, Bandelin und der Stadt Gützkow. Satzungsangaben berichtigt, nun: Satzung vom 26.08.1999 Die Verbandsversammlung vom 18.08.2004 und vom 24.11.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Verbandsversammlung) und § 7 (Verbandsvorstand) beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 17.09.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Mitgliedsgemeinden - Eintritt Gemeinde Bandelin, Ausscheiden Gemeinde Ranzin) beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 16.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Mitgliedsgemeinden - Eintritt Stadt Gützkow) beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 08.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aufgaben der Verbandsversammlung), § 6 (Verbandsvorsteher) und § 8 (Aufgaben des Verbandsvorstandes) beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 06.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Mitgliedsgemeinden - Eintritt Gemeinde Kölzin), § 4 (Verbandsversammlung) und § 5 (Einberufung der Verbandsversammlung) beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 21.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Investitionsübersicht) und § 17 (Öffentliche Bekanntmachung) beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 28.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Siegelführung) und § 17 (Öffentliche Bekanntmachung) beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 27.02.2013 hat die komplette Neufassung Satzung beschlossen. Insbesondere ist die Gemeinde Ranzin als Mitglied eingetreten. Die Verbandsversammlung vom 02.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Mitgliedsgemeinden - Ausscheiden Gemeinde Ranzin, Lüssow und Kölzin) und § 8 (Aufgaben des Verbandsvorstandes) beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 18.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz und Mitgliedsgemeinden - Ausscheiden Gemeinde Diedrichshagen), § 5 (Aufgaben der Verbandsversammlung) und § 9 (Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigung) sowie die Einfügung eines § 11a (Rechnungsprüfungsausschuss) beschlossen. Infolge Gemeindezusammenschluss nun: Weitenhagen. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Betreiben eines gemeinsamen wirtschaftlichen Unternehmens zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Mitgliedsgemeinden. Der Zweckverband erfüllt die ihm durch seine Verbandsmitglieder übertragenen Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung einschließlich der Ausübung des Satzungsrechtes. Er ist berechtigt, andere Aufgaben im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit auf Grund vertraglicher Vereinbarungen zu übernehmen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt, nun: Der Zweckverband wird durch den Verbandsvorsteher vertreten.

Historie 1

12.10.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Michael Harcks
Verbandsvorsteher

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Axel Vogt
Verbandsvorsteher