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Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Ludwigslust (HRA 4031)

Firmendaten

Anschrift
Techentiner Str. 36
19288 Ludwigslust
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 03874/4202-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.zkwal.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 4031
Amtsgericht: Schwerin
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust aus Ludwigslust ist im Handelsregister Schwerin unter der Nummer HRA 4031 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust ihren Standort nicht geändert. Die Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.06.2022)

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Registermeldungen 3

Calendar 02.06.2022
Veränderung

HRA 4031: Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Ludwigslust (Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust OT Techentin). Nicht mehr Verbandsvorsteher: Kann, Oliver, Eldena, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Verbandsvorsteher: Freyermuth, Fred, Gorlosen OT Strassen, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 21.01.2020
Veränderung

HRA 4031: Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Ludwigslust (Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust OT Techentin). Nicht mehr Verbandsvorsteher: Warnecke, Peter, Neustadt-Glewe, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr 1. Stellvertreter: Tröger, Holger, Eldena, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr 2. Stellvertreter: Wiedow, Cornelia, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Verbandsvorsteher: Kann, Oliver, Eldena, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als 1. Stellvertreter: Tonn, Viola, Wöbbelin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als 2. Stellvertreter: Tappe, Sebastian, Neustadt-Glewe, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 12.09.2018
Neueintragung

HRA 4031: Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Ludwigslust (Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust OT Techentin). Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Die Satzung ist errichtet am 28.12.2015. 1) Dem Zweckverband obliegen folgende Aufgaben: a) alle Kunden im Verbandsgebiet mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, mit Ausnahme der Stadt Ludwigslust CL Mäthus und der Stadt Neustadt-Glewe OL Wabel, b) für alle Kunden im Verbandsgebiet die Abwasserableitung und Abwasserbehandlung zu sichern, mit Ausnahme der Gemeinden Muchow und Milow mit den Ortsteilen Milow, Deibow, Kastorf, Semmerin. Ausgenommen ist die Ableitung und Behandlung des auf öffentlichen Flächen anfallenden Niederschlagswassers. Er hat zu diesem Zweck die erforderlichen Anlagen zu übernehmen, herzustellen und zu unterhalten. 2) Der Zweckverband ist mit Aufgabenübertragung seiner Mitglieder - Wasserversorgungspflichtiger im Sinne von § 43 LWaG und - Abwasserbeseitigungspflichtiger im Sinne von § 40 LWaG 3) Der Verband regelt den Anschluss und die Benutzung seiner Einrichtungen, den Erlass der Ver- und Entsorgungsbedingungen sowie die Erhebung von Gebühren und Beiträgen in besonderen Satzungen für Trink- und Abwasser. 4) Der Zweckverband dient dem öffentlichen Wohl und verfolgt nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. 5) Der Zweckverband kann von anderen Verbänden bzw. Körperschaften die technische und/oder verwaltungsmäßige Betreuung übernehmen. 6) Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kann der Zweckverband zur Erfüllung seiner Aufgaben Unternehmen und Betriebe errichten, erwerben, pachten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Der Verbandsvorsteher und seine beiden Stellvertreter sind gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Erklärungen, durch die der Zweckverband verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Bis zu einer Wertgrenze von 30.000 EUR ist alleinige Unterzeichnung durch den Verbandsvorsteher ausreichend. Innerhalb einer Wertgrenze von 30.000 EUR bis 50.000 EUR ist die Unterzeichnung durch den Verbandsvorsteher und einen seiner Stellvertreter erforderlich. Erklärungen mit einem Wert größer als 50.000 EUR sind gemäß § 158 Abs. 2 Satz 2 KV M-V vom Verbandsvorsteher sowie einem seiner Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Bestellt als Verbandsvorsteher: Warnecke, Peter, Neustadt-Glewe, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als 1. Stellvertreter: Tröger, Holger, Eldena, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als 2. Stellvertreter: Wiedow, Cornelia, * ‒.‒.‒‒.

Historie 3

02.06.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Oliver Kann
Verbandsvorsteher

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Fred Freyermuth
Verbandsvorsteher

21.01.2020
Entscheideränderung

Austritt
Herr Holger Tröger
Stellvertreter

Entscheideränderung

Austritt
Frau Cornelia Wiedow
Stellvertreter

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Viola Tonn
Stellvertreter

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sebastian Tappe
Stellvertreter

12.09.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Holger Tröger
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Cornelia Wiedow
Vorstandsmitglied

Registervorgang

Neueintragung 12.09.2018