HRB 20672: Zweite Bürgerwind GmbH, Osnabrück, Rheiner Landstraße 195 a, 49078 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Freiherr von Lüninck, Benedikt, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20672: Zweite Bürgerwind GmbH, Osnabrück, Lengericher Landstraße 11 b, 49078 Osnabrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rheiner Landstraße 195 a, 49078 Osnabrück.
HRB 20672: Zweite Bürgerwind GmbH, Osnabrück, Lengericher Landstraße 11 b, 49078 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Janas, Adam, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20672: Zweite Bürgerwind GmbH, Osnabrück, Lengericher Landstraße 11 b, 49078 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Janas, Adam, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20672: Zweite Bürgerwind GmbH, Osnabrück, Lengericher Landstraße 11 b, 49078 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2017 mit der Erste Bürgerwindpark GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 203914 verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2017 mit der Achte Bürgerwindpark GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 203902) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2017 mit der Sechste Bürgerwindpark GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 203910) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2017 mit der Siebte Bürgerwindpark GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 203911) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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