Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Kapital/Nachschusspflicht |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2023
hat die Neufassung der Satzung beschlossen. |
a)
22.02.2024
Mehlhorn |
17 |
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Prokura geändert, nun
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Ficker, Matthias Eberhard, Aue-Bad Schlema,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.12.2023
Kersching |
GnR 316: Zwickauer Wohnungsbaugenossenschaft eG, Zwickau (Ernst-Thälmann-Straße 101, 08066 Zwickau Wohnort geändert: Vorstand: Hübner, Diana, Reinsdorf, * ‒.‒.‒‒.
GnR 316: Zwickauer Wohnungsbaugenossenschaft eG, Zwickau (Ernst-Thälmann-Straße 101, 08066 Zwickau). Prokura erloschen: Fischer, Thomas, Zwickau, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Ficker, Matthias Eberhard, Aue-Bad Schlema, * ‒.‒.‒‒.
GnR 316: Zwickauer Wohnungsbaugenossenschaft eG, Zwickau (Ernst-Thälmann-Straße 101, 08066 Zwickau). Die Vertreterversammlung vom 04.06.2019 hat die Änderung des § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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