abacent dienstleistungen Borna GmbH, Borna, Mühlgasse 3 a, 04552 Borna. Die Verschmelzung wurde am 13.03.2012 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
abacent dienstleistungen Borna GmbH, Borna, Mühlgasse 3 a, 04552 Borna. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der abacent personalservice GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 15523) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
abacent dienstleistungen Borna GmbH, Borna (Mühlgasse 3 a, 04552 Borna). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2006. Gegenstand des Unternehmens: ist die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, die private Arbeitsvermittlung und die nichtgenehmigungspflichtige Vermittlung von Dienstleistungen und Gegenständen aller Art mittels eines Callcenters. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Pechmann, Claudia, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.