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accomm solutions GmbH & Co. KG, Borken (HRA 3757) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Raesfelder Str. 12
46325 Borken
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 3757
Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die accomm solutions GmbH & Co. KG aus Borken war im Handelsregister Coesfeld unter der Nummer HRA 3757 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die accomm solutions GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die accomm solutions GmbH & Co. KG wies zuletzt drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 02.11.2012
Löschung

accomm solutions GmbH & Co. KG, Borken, Raesfelder Straße 12, 46325 Borken. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG am 17.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 05.10.2012
Veränderung

accomm solutions GmbH & Co. KG, Borken, Raesfelder Straße 12, 46325 Borken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2012 in Verbindung mit dem Beschluss vom 23.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.07.2012 in Verbindung mit der Erklärung vom 23.08.2012 mit der ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRA 3239) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

02.11.2012
Registervorgang

Löschung 25.10.2012