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a)
adocs Produktion und Verlag gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Annenstraße 16, 20539 Hamburg
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Volks- und Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe sowie die Förderung von
Kunst und Kultur.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
a) die Produktion, Publikation, Präsentation
und Vermittlung aller Gattungen der
bildenden, performativen und gestaltenden
Künste und transmedialer Aktivitäten, wie
z.B. Architektur, Film, Literatur, Bildende
Kunst, Tanz, Theater, digitale Künste,
Sound, und Performance sowie urbane
Praktiken;
b) die Organisation und Durchführung von
künstlerischen Praxisprojekten und
Produktionen, Workshops, Tagungen,
Seminaren, Symposien und
Weiterbildungen, insbesondere auch auf
dem Gebiet der politischen Bildung;
c) die Organisation und Durchführung von
Ausstellungen, Lesungen, Festivals;
d) die ideelle und finanzielle Förderung,
Unterstützung und Realisierung von
künstlerischen, wissenschaftlichen und
aktivistischen Publikationsvorhaben in
analoger und digitaler Form;
e) die Gewährung von Auslands- und
Forschungsstipendien. Die
Stipendienvergaberichtlinie sowie deren
Änderungen werden schriftlich festgehalten
und bedürfen vorheriger Zustimmung des
zuständigen Finanzamts.
Das konkrete Ziel besteht darin,
kulturwissenschaftliche Themen auf
kreative Weise einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten.
5. Die Gesellschaft darf keine Personen
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigen. Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
6. Bei Bedarf können grundsätzlich
ehrenamtliche Tätigkeiten für die Erfüllung
der Zwecke der Gesellschaft im Rahmen
der steuerlich zulässigen
Aufwandsentschädigungen gem. § 3 Nr. 26
a EStG in angemessener Höhe abgegolten
werden. Die Entscheidung hierüber trifft die
Geschäftsführung, auch über die
Bedingungen und Höhe der
Aufwandsentschädigungen. Die
Geschäftsführung kann im Rahmen eines
Beschäftigungsverhältnisses ausgeführt
werden, soweit deren Bezahlung
angemessen ist. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Gemballa, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2022 |
a)
21.12.2022
Willamowius
b)
Fall 1 |