Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Die Abwicklung ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht. |
a)
04.03.2025
Schlüter |
HRB 15601: aktiengesellschaft TOKUGAWA, Aachen, Oppenhoffallee 20, 52066 Aachen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist ein Abwickler bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Geändert, nunmehr Abwickler: Steinhauer, Philipp, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15601: aktiengesellschaft TOKUGAWA, Aachen, Oppenhoffallee 20, 52066 Aachen. Die am 25.07.2014 beschlossene Einziehung von 40.000 durch die Gesellschaft erworbenen Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Vorstands vom 18. Dezember 2014 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert.
HRB 15601: aktiengesellschaft TOKUGAWA, Aachen, Oppenhoffallee 20, 52066 Aachen. Aufgrund Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11.08.2012 hat der Vorstand am 25.07.2014 die Einziehung von 40.000 durch die Gesellschaft erworbenen Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung beschlossen.
aktiengesellschaft TOKUGAWA, Aachen, Oppenhoffallee 20, 52066 Aachen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2010 mit der visionmaker Beteiligungen GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen; HRB 8108) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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