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amuna gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (HRB 193778)

Firmendaten

Anschrift
Jüthornstr. 33
22043 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2025
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 11 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 193778
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die amuna gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 193778 verzeichnet. Nach der Gründung am 18.07.2025 hat die amuna gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist (a) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1) (b) Die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2) (c) Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO erfolgt insbesondere durch die nachfolgenden Maßnahmen: i. Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu Themen der interreligiösen Bildung und religionssensibler Arbeit; ii. Initiierung, wissenschaftliche Begleitung und Evaluation pädagogischer Modellprojekte zur interreligiösen Bildung mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Optimierung pädagogischer Ansätze; iii. Zusammenarbeit mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen zur Planung, Durchführung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Studien; iv. Erstellung eigener empirischer Studien, Fallanalysen oder explorativer Erhebungen zum Thema interreligiöse Bildung und religionssensible Arbeit; v. Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in Fachzeitschriften, auf wissenschaftlichen Tagungen und durch eigene Publikationen; vi. Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats zur Qualitätssicherung, Methodenkritik und Weiterentwicklung der Forschungstätigkeit; vii. Herausgabe von Fachartikeln und Studien zu interreligiöser Bildung in Kooperation mit Wissenschaftlern und pädagogischen Einrichtungen; viii. Aufbau einer Online-Plattform für den Austausch von Best-Practice-Beispielen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und innovativen Bildungsansätzen. Die Förderung der Religion im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO wird insbesondere durch die nachstehenden Maßnahmen umgesetzt: i. Förderung des Verständnisses für Religion und Religiosität als Teil gesellschaftlicher Wirklichkeit, insbesondere durch Vermittlung von Kenntnissen über Weltreligionen, dem Ursprung des Glaubens, der Beziehung zwischen (Natur-)Wissenschaft und Religion, religiöse Feste, Rituale und Werte; ii. Stärkung des interreligiösen Dialogs durch Angebote, die verschiedene religiöse Perspektiven in pädagogischen Kontexten sichtbar machen und Austausch ermöglichen; iii. Zusammenarbeit mit Vertretern religiöser Gemeinschaften sowie Aufbau eines interreligiösen wissenschaftlichen Beirats zur Sicherung inhaltlicher Tiefe und religiöser Perspektivenvielfalt; iv. Förderung des respektvollen Umgangs mit religiöser Vielfalt in der Gesellschaft. v. Durchführung von Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen und interreligiösen Begegnungsformaten; vi. Kooperation mit religiösen und kulturellen Gemeinden sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren zur Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders; vii. Betrieb einer interreligiösen Kindertagesstätte mit pädagogischem Konzept zur Vermittlung von Wissen über verschiedene Religionen und religiösen Werten sowie zur Förderung interreligiöser Kompetenzen bei Kindern; viii. Konzeption, Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen sowie Workshops für pädagogische Fachkräfte, die darauf ausgerichtet sind, Kenntnisse über verschiedene Weltreligionen, religiöse Traditionen, Rituale und Werte zu vermitteln, die interreligiöse Sensibilität zu stärken und den respektvollen Umgang mit religiöser Vielfalt in Bildungs- und Erziehungskontexten zu fördern. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: i. Konzeption, Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen, Online- und Präsenzschulungen und Workshops für pädagogische Fachkräfte zur interreligiösen Bildung und religionssensiblen Arbeit im Sinne der Förderung von religiöser Toleranz und gesellschaftlichem Zusammenhalt; ii. Entwicklung und Durchführung von altersgerechten Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur Förderung von interreligiöser Kompetenz, Toleranz und demokratischen Werten; iii. Erstellung und Verbreitung von pädagogischen Materialien, wissenschaftlichen Veröffentlichungen und praxisorientierten Publikationen zur Förderung multireligiöser Bildung und Erziehung; iv. Durchführung von Maßnahmen der politischen und demokratischen Bildung mit dem Ziel der Förderung von Toleranz, Partizipation und gesellschaftlichem Zusammenhalt; v. Entwicklung und Vermittlung praxisorientierter Methoden zur Förderung von Diversität, religiöser Offenheit und interkultureller Kompetenz in pädagogischen Einrichtungen; vi. Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten zur Vermittlung demokratischer Werte, Förderung von Dialogkompetenz, politischer Teilhabe und zivilgesellschaftlichem Engagement; vii. Betrieb einer Kindertagesstätte mit interreligiösem und interkulturellem Bildungskonzept; viii. Einbindung und Beteiligung von Familien in den Kita-Alltag durch regelmäßige Elternabende, Workshops und interaktive Veranstaltungen; ix. Aufbau und Pflege eines Netzwerks für interreligiöse Bildung durch die Durchführung fachspezifischer Netzwerktreffen, den Betrieb einer digitalen Austauschplattform sowie die Einrichtung eines Runden Tisches "Interreligiöse Bildung" zur Vernetzung von Bildungseinrichtungen, Fachkräften und weiteren Interessierten. (3) Die Finanzierung der Gesellschaft sowie ihrer gemeinnützigen Maßnahmen erfolgt wie folgt: (a) Unterhaltung von (Zweck-)Betrieben zur Organisation und Durchführung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Zwecke und Maßnahmen; (b) Beschaffung von Geld- und Sachmitteln aus öffentlichen und privaten Mitteln, um direkt und/oder als Eigenanteil eingesetzt zu werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 2.000,00 EUR. Die amuna gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 30.07.2025)

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c) Gegenstand des Unternehmens
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a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
amuna gemeinnützige UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Jüthornstraße 33, 22043 Hamburg
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist
(a) Die Förderung von Wissenschaft und
Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1)
(b) Die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2
S. 1 Nr. 2)
(c) Die Förderung der Erziehung, Volks-
und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7)
Die Förderung von Wissenschaft und
Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 AO erfolgt insbesondere durch die
nachfolgenden Maßnahmen:
i. Durchführung wissenschaftlicher
Untersuchungen zu Themen der
interreligiösen Bildung und
religionssensibler Arbeit;
ii. Initiierung, wissenschaftliche Begleitung
und Evaluation pädagogischer
Modellprojekte zur interreligiösen Bildung
mit dem Ziel der Weiterentwicklung und
Optimierung pädagogischer Ansätze;
iii. Zusammenarbeit mit Hochschulen und
wissenschaftlichen Einrichtungen zur
Planung, Durchführung und
Veröffentlichung wissenschaftlicher
Studien;
iv. Erstellung eigener empirischer Studien,
Fallanalysen oder explorativer Erhebungen
zum Thema interreligiöse Bildung und
religionssensible Arbeit;
v. Veröffentlichung der
Forschungsergebnisse in Fachzeitschriften,
auf wissenschaftlichen Tagungen und
durch eigene Publikationen;
vi. Einrichtung eines wissenschaftlichen
Beirats zur Qualitätssicherung,
Methodenkritik und Weiterentwicklung der
Forschungstätigkeit;
vii. Herausgabe von Fachartikeln und
Studien zu interreligiöser Bildung in
Kooperation mit Wissenschaftlern und
pädagogischen Einrichtungen;
viii. Aufbau einer Online-Plattform für den
Austausch von Best-Practice-Beispielen,
wissenschaftlichen Erkenntnissen und
innovativen Bildungsansätzen.
Die Förderung der Religion im Sinne des §
52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO wird
insbesondere durch die nachstehenden
Maßnahmen umgesetzt:
i. Förderung des Verständnisses für
Religion und Religiosität als Teil
gesellschaftlicher Wirklichkeit,
insbesondere durch Vermittlung von
Kenntnissen über Weltreligionen, dem
Ursprung des Glaubens, der Beziehung
zwischen (Natur-)Wissenschaft und
Religion, religiöse Feste, Rituale und
Werte;
ii. Stärkung des interreligiösen Dialogs
durch Angebote, die verschiedene religiöse
Perspektiven in pädagogischen Kontexten
sichtbar machen und Austausch
ermöglichen;
iii. Zusammenarbeit mit Vertretern religiöser
Gemeinschaften sowie Aufbau eines
interreligiösen wissenschaftlichen Beirats
zur Sicherung inhaltlicher Tiefe und
religiöser Perspektivenvielfalt;
iv. Förderung des respektvollen Umgangs
mit religiöser Vielfalt in der Gesellschaft.
v. Durchführung von Veranstaltungen,
Podiumsdiskussionen und interreligiösen
Begegnungsformaten;
vi. Kooperation mit religiösen und
kulturellen Gemeinden sowie
zivilgesellschaftlichen Akteuren zur
Stärkung des gesellschaftlichen
Miteinanders;
vii. Betrieb einer interreligiösen
Kindertagesstätte mit pädagogischem
Konzept zur Vermittlung von Wissen über
verschiedene Religionen und religiösen
Werten sowie zur Förderung interreligiöser
Kompetenzen bei Kindern;
viii. Konzeption, Organisation und
Durchführung von Fort- und
Weiterbildungen sowie Workshops für
pädagogische Fachkräfte, die darauf
ausgerichtet sind, Kenntnisse über
verschiedene Weltreligionen, religiöse
Traditionen, Rituale und Werte zu
vermitteln, die interreligiöse Sensibilität zu
stärken und den respektvollen Umgang mit
religiöser Vielfalt in Bildungs- und
Erziehungskontexten zu fördern.
Die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr.
7 AO wird insbesondere durch folgende
Maßnahmen verwirklicht:
i. Konzeption, Organisation und
Durchführung von Fort- und
Weiterbildungen, Online- und
Präsenzschulungen und Workshops für
pädagogische Fachkräfte zur interreligiösen
Bildung und religionssensiblen Arbeit im
Sinne der Förderung von religiöser
Toleranz und gesellschaftlichem
Zusammenhalt;
ii. Entwicklung und Durchführung von
altersgerechten Bildungsangeboten für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur
Förderung von interreligiöser Kompetenz,
Toleranz und demokratischen Werten;
iii. Erstellung und Verbreitung von
pädagogischen Materialien,
wissenschaftlichen Veröffentlichungen und
praxisorientierten Publikationen zur
Förderung multireligiöser Bildung und
Erziehung;
iv. Durchführung von Maßnahmen der
politischen und demokratischen Bildung mit
dem Ziel der Förderung von Toleranz,
Partizipation und gesellschaftlichem
Zusammenhalt;
v. Entwicklung und Vermittlung
praxisorientierter Methoden zur Förderung
von Diversität, religiöser Offenheit und
interkultureller Kompetenz in
pädagogischen Einrichtungen;
vi. Entwicklung und Durchführung von
Bildungsangeboten zur Vermittlung
demokratischer Werte, Förderung von
Dialogkompetenz, politischer Teilhabe und
zivilgesellschaftlichem Engagement;
vii. Betrieb einer Kindertagesstätte mit
interreligiösem und interkulturellem
Bildungskonzept;
viii. Einbindung und Beteiligung von
Familien in den Kita-Alltag durch
regelmäßige Elternabende, Workshops und
interaktive Veranstaltungen;
ix. Aufbau und Pflege eines Netzwerks für
interreligiöse Bildung durch die
Durchführung fachspezifischer
Netzwerktreffen, den Betrieb einer digitalen
Austauschplattform sowie die Einrichtung
eines Runden Tisches "Interreligiöse
Bildung" zur Vernetzung von
Bildungseinrichtungen, Fachkräften und
weiteren Interessierten.
(3) Die Finanzierung der Gesellschaft sowie
ihrer gemeinnützigen Maßnahmen erfolgt
wie folgt:
(a) Unterhaltung von (Zweck-)Betrieben zur
Organisation und Durchführung der in den
Absätzen 2 und 3 genannten Zwecke und
Maßnahmen;
(b) Beschaffung von Geld- und Sachmitteln
aus öffentlichen und privaten Mitteln, um
direkt und/oder als Eigenanteil eingesetzt
zu werden.
2.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Zhour, Elif, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2025
a)
29.07.2025
Dr. Hess
b)
Fall 1

Historie 1

29.07.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Elif Zhour
Geschäftsführer