Nummer der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan,
geschäftsführende Direktoren, persönlich
haftende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
b)
Südharz |
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b)
Der Sitz ist nach Südharz (jetzt Amtsgericht Stendal HRB
35529) verlegt. |
a)
04.03.2025
Hoerbelt |
1 |
a)
arcusserv UG (haftungsbeschränkt)
b)
Südharz
Geschäftsanschrift:
Breitensteiner Unterdorf 147, 06536
Südharz
c)
Die allgemeine Organisations- und
Unternehmensberatung, Vertrieb von
Hardware und Software, Projektierung,
Beratung und Schulung bei der Einführung
von Hardware und Software sowie
Entwicklung und Anpassung von Software
für den Bedarf der Kunden. |
500,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Dr. Fichtner, Günter, Südharz, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2009.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2025 mit Nachtrag
vom 24.02.2025 hat die Änderung der Ziffer 1 (Sitz, bisher
Schöppingen, Amtsgericht Coesfeld HRB 17207) der Satzung
beschlossen.
b)
Die GEService UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in
Schöppingen (Amtsgericht Coesfeld HRB 17212) ist auf
Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.10.2021 und der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. |
a)
25.02.2025
Storbeck |
HRB 17212: GEService UG (haftungsbeschränkt), Schöppingen, Kohkamp 11, 48624 Schöppingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden arcusserv UG (haftungsbeschränkt) am 09.11.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 17207: arcusserv UG (haftungsbeschränkt), Schöppingen, Kohkamp 11, 48624 Schöppingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.10.2021 mit der GEService UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Schöppingen (Amtsgericht Coesfeld HRB 17212) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17212: GEService UG (haftungsbeschränkt), Schöppingen, Kohkamp 11, 48624 Schöppingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.10.2021 mit der arcusserv UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Schöppingen (Amtsgericht Coesfeld HRB 17207) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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