Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Knicker, Sascha, Hüllhorst, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
08.09.2025
Droste |
HRB 15532: audatis Consulting GmbH, Herford, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford. Änderung zur Geschäftsanschrift: Luisenstraße 1, 32052 Herford.
HRB 15532: audatis Consulting GmbH, Herford, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford. Einzelprokura: Bohrenkämper, Jill, Herford, * ‒.‒.‒‒; Dr. Knoop, Daniela, Hiddenhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15532: audatis Consulting GmbH, Herford, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von der audatis - Datenschutz und Informationssicherheit - Carsten Knoop e.K. (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 9189) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 15532: audatis Consulting GmbH, Herford, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 und des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2017 das Vermögen der audatis - Datenschutz und Informationssicherheit - Carsten Knoop e.K. mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 9189) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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