auto privat Private Automärkte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Starnberg
Firmendaten
Anschrift:
auto privat Private Automärkte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hauptstr. 16
82319 Starnberg
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 54420
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: 08151/368698-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.automaerkte-deutschland.de
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 1
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die auto privat Private Automärkte Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Starnberg ist im Register unter der Nummer HRB 54420 im Amtsgericht München verzeichnet.
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Registermeldungen
2auto privat Private Automärkte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Starnberg (Hauptstraße 16, 82319 Starnberg). Die Verschmelzung wurde am 24.07.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 135292).
auto privat Private Automärkte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Starnberg (Hauptstraße 16, 82319 Starnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Der Wert J - Werteverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Starnberg (Amtsgericht München HRB 135292) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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