Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Koch, Sebastian, Penzing, * ‒.‒.‒‒
Bestellt
Geschäftsführer:
Winterseel, Linus Michael, Lüneburg,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung. |
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a)
29.08.2025
Thomas |
5 |
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b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Weis, Eric Benjamin, Stelle, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Dr. Kolbe, Harald, Mühltal, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.11.2023
Schellmann |
HRB 163492: azeti GmbH, Hamburg, Hovestraße 50, 20539 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Sassenrath, Marcus, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Kolbe, Harald, Mühltal, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
HRB 163492: azeti GmbH, Hamburg, Hovestraße 50, 20539 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Koch, Sebastian, Penzing, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
HRB 163492: Aurubis IT GmbH, Hamburg, Hovestraße 50, 20539 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: azeti GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der azeti GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 199975 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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