Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Holzheim
Neue
Geschäftsanschrift:
Albert-Schweitzer-Straße 8, 65558 Holzheim |
|
|
b)
Der Sitz ist nach Holzheim (jetzt Amtsgericht Montabaur HRA
23020) verlegt. |
a)
01.11.2023
Mitrovic |
1 |
a)
beauty-for-less GmbH & Co. KG
b)
Holzheim
Geschäftsanschrift:
Albert-Schweitzer-Straße 8, 65558 Holzheim |
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.
b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
beauty-for-less Verwaltungs GmbH, Holzheim
(Amtsgericht Montabaur HRB 29377)
mit der Befugnis -auch für die jeweiligen
Geschäftsführer der persönlich haftenden
Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Kommanditgesellschaft
b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und
Übernahmevertrages vom 27.12.2021 sowie
derZustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung
vom 27.12.2021 das von dem Einzelkaufmann Haas, Ellen,
Salzhemmendorf, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma beauty-for-less
Inhaberin: Ellen Haas e.K. in Salzhemmendorf (Amtsgericht
Hannover HRA 205594) betriebenen Unternehmen als Ganzes im
Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Der Sitz ist von Salzhemmendorf (bisher Amtsgericht Hannover,
HRA 205633) nach Holzheim verlegt.
c)
Kommanditist:
Ellen, Haas, Salzhemmendorf, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 1,00 EUR. |
a)
27.10.2023
Rapp
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung: 10.11.2021 |
HRA 205633: beauty-for-less UG (haftungsbeschränkt) &. Co. KG, Salzhemmendorf, Am Querfeld 6, 31020 Salzhemmendorf. Firma geändert, nun: Neue Firma: beauty-for-less GmbH &. Co. KG. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: beauty-for-less Verwaltungs GmbH, Salzhemmendorf (Amtsgericht Hannover HRB 221758), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 205633: beauty-for-less UG (haftungsbeschränkt) &. Co. KG, Salzhemmendorf, Am Querfeld 6, 31020 Salzhemmendorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.01.2022 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 205633: beauty-for-less UG (haftungsbeschränkt) &. Co. KG, Salzhemmendorf, Am Querfeld 6, 31020 Salzhemmendorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2021 das von dem Einzelkaufmann Haas, Ellen, Salzhemmendorf, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma beauty-for-less Inhaberin: Ellen Haas e.K. in Salzhemmendorf (Amtsgericht Hannover HRA 205594) betriebenen Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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