HRB 10942: dastcom cable GmbH, Erlangen, Barth-Blendinger-Str. 4, 91056 Erlangen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) die Erbringung von Telekommunikations- und IT-Dienstleistungen jeder Art sowie der Handel mit und die Vermietung von Telekommunikations- und IT-Systemen jeder Art, b) der Betrieb von Gaststätten, c) der An- und Verkauf von Container-Ware, soweit hierzu öffentlich-rechtliche Genehmigungen nicht erforderlich sind.
HRB 10942: dastcom cable GmbH, Erlangen, Barth-Blendinger-Str. 4, 91056 Erlangen. berichtigt von Amts wegen: Die dastcom cable GmbH mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 11026) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die dastcom event GmbH mit dem Sitz in Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach HRB 4961) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10942:dastcom system GmbH, Erlangen, Barth-Blendinger-Str. 4, 91056 Erlangen.Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: dastcom cable GmbH. Bestellt: Geschäftsführer: Reulein, Karin, Erlangen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die dastcom cable GmbH mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
dastcom system GmbH, Erlangen (Barth-Blendinger Straße 4, 91056 Erlangen). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 03.04.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.04.2007 und Ausgliederungserklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.04.2007 das Unternehmen dastcom e.K. mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 8267) übernommen. Die Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 16.05.2007 eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
dastcom system GmbH, Erlangen (Barth-Blendinger Straße 4, 91056 Erlangen). Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des ausgegliederten Einzelunternehmens dastcom e.K. und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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