HRB 12583: dito! GmbH, Erlangen, Universitätsstraße 46, 91054 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hoffmann, Claudia, Erlangen, * ‒.‒.‒‒.
dito! GmbH, Erlangen, Universitätsstraße 46, 91054 Erlangen. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Arnold, Christina, Hersbruck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
dito! GmbH, Erlangen, Universitätsstraße 46, 91054 Erlangen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2010. Geschäftsanschrift: Universitätsstraße 46, 91054 Erlangen. Gegenstand des Unternehmens: die Dienstleistung im Bereich technische Kommunikation und alle damit verbundenen und ergänzenden Tätigkeiten. Beratung und Konzeption, Dokumentation, Training, Übersetzung/Sprach- u. Terminologiemanagement, Prozessberatung und -Optimierung, Entwicklung/Integration von Dokumentationslösungen und lT-Beratung und -Schulung. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmann, Claudia, Erlangen, * ‒.‒.‒‒; Kohzer, Yvonne, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒; Peßler, Christina, Hersbruck, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der dito! OHG, mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 8727). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.